Erfolg der SVP-Fraktion bereits im neuen

Weshalb ausgerechnet der leitende Oberjugendanwalt des grössten Kantons der Schweiz nicht über ein Studium der Rechtswissenschaften verfügen soll, bleibt rational Denkenden ein Rätsel. Bild: Adobe Stock
Geschätzte Leserinnen und Leser, bereits bei der ersten Ratssitzung im neuen Jahr konnte die SVP-Fraktion einen Erfolg erzielen. Mit der von mir am 23. Oktober 2023 eingebrachten Motion «Wahlfähigkeitszeugnis für leitende Oberjugendanwälte » wurde gleich ein Pflock eingeschlagen, weil unlängst Frau SP-Regierungsrätin Jacqueline Fehr eine personelle Nominierung vornahm, welche schweizweit blankes Entsetzen auslöste, indem sie einen neuen Leiter für die Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich nominierte, der keinerlei juristische Ausbildung vorzuweisen hatte. Man könnte es auch Günstlingswirtschaft nennen!
Die Oberjugendanwaltschaft übt ja bekanntlich gemäss § 114 Abs. 1 GOG im Jugendstrafverfahren diejenigen Befugnisse aus, die im Verfahren gegen Erwachsene die Oberstaatsanwaltschaft und die leitenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ausüben. Dazu gehört namentlich die Vertretung des Kantons gegenüber den Bundesbehörden bei der Festlegung der sachlichen Zuständigkeit sowie in Gerichtsstandskonflikten vor dem Bundesstrafgericht und die Erhebung von Einsprachen gegen Straf- und Einziehungsbefehle gemäss § 114 Abs. 3 GOG. Demgegenüber müssen alle Staatsanwälte über ein Wahlfähigkeitszeugnis gemäss § 97 Abs. 1 GOG verfügen. Ein solches erhält, wer ein juristisches Studium abgeschlossen hat, über mehrjährige Berufstätigkeit in Rechtspflege oder Advokatur in der Schweiz verfügt und sich während einer einjährigen Kandidatur bei einer Staatsanwaltschaft bewährt oder eine Fähigkeitsprüfung bestanden hat (§ 98 Abs. 1 GOG). Fakt ist, dass heute alle der knapp 40 Jugendanwältinnen und Jugendanwälte ein juristisches Studium abgeschlossen haben.
Weiter sei erwähnt, dass insgesamt 41 Juristinnen und Juristen, davon 17 mit Anwaltspatent, in der Jugendstrafrechtspflege tätig sind. Vor diesem Hintergrund ist es absolut nicht nachvollziehbar, weshalb ausgerechnet der leitende Oberjugendanwalt des grössten Kantons der Schweiz nicht über ein Studium der Rechtswissenschaften verfügen soll. Es ist ein Novum innerhalb unserer schweizerischen Eidgenossenschaft.
Und zum Schluss noch dies: Wenn man sich vor Augen führt, dass jede Polizistin und jeder Polizist während der zweijährigen Ausbildungszeit vertieft in der Rechts- und Gesetzeslehre ausgebildet wird, die leitende Person der Oberjugendanwaltschaft aber gemäss Frau Fehr keine juristischen Kenntnisse haben soll, sagt das eigentlich schon alles. Dank FDP, GLP, EVP und Teilen der Grünen wurde meine Motion 359/2023 schliesslich klar mit 104 zu 63 Stimmen überwiesen.