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Fast 30 Jahre Besetzung sind genug

Seit 1997 ist die Gisi an der General-Guisan-Strasse 31 besetzt. Fast drei Jahrzehnte lang konnten sich Menschen in einer fremden Liegenschaft einrichten. Nun hat die von der Eigentümerin Stefanini-Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte (SKKG) beauftragte Terresta nach Ablauf des Ultimatums Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs eingereicht. Die Besetzer haben das Haus trotz der gesetzten Frist nicht verlassen. Bis zu einer allfälligen Räumung sind weitere juristische Schritte nötig.

Die Gisi in Winterthur: Seit fast 30 Jahren besetzt. Wird jetzt endlich geräumt? Bild: Christian Hartmann

Für die SVP Winterthur ist die Gisi ein Prüfstein für den Rechtsstaat. Eigentum muss geschützt werden – unabhängig davon, ob eine Nutzung politisch umstritten ist oder kulturellen Zwecken dient. Wer eine Liegenschaft besitzt, soll grundsätzlich selbst über deren Nutzung bestimmen können, sofern die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Eine jahrzehntelange Besetzung begründet keinen Anspruch auf dauerhafte Nutzung. Dass eine solche Situation überhaupt so lange bestehen konnte, wirft deshalb Fragen auf.

Brandschutz kennt keine politische Farbe

Terresta begründet ihr Vorgehen unter anderem mit Brandschutzanforderungen, die nach ihren Angaben mehrfach ignoriert worden seien. Gleichzeitig gibt es konkrete Pläne für die Liegenschaft: Vorgesehen sind Wohnungen und Gewerbe im Erdgeschoss. Dafür müsse das Haus an die Eigentümerin zurückgegeben werden. Die Besetzer werfen der Eigentümerin dagegen vor, eine Räumung «auf Vorrat» anzustreben, weil noch keine Baubewilligung vorliege. Daraufhin wurde die ursprünglich bis Ende Juli gesetzte Frist nochmals um zehn Tage verlängert.

Was davon rechtlich Bestand hat, müssen die zuständigen Stellen klären. Beim Brandschutz gibt es allerdings wenig Spielraum: Sicherheitsvorschriften gelten für alle. Es geht deshalb nicht darum, alternative Kultur zu verbieten. Winterthur soll vielfältig bleiben. Doch kulturelle oder politische Aktivitäten schaffen keinen rechtsfreien Raum. Ein selbstverwaltetes Kulturprojekt kann nicht mehr Rechte haben als ein Gewerbebetrieb, ein Verein oder eine Privatperson.

Neuer Sicherheitsvorsteher steht in der Pflicht

Seit dem 1. Juli ist ein neuer Stadtrat für das Departement Sicherheit und Umwelt und damit auch für die Stadtpolizei verantwortlich. Das bringt gerade jetzt eine besondere Verantwortung mit sich. Es geht nicht darum, eine Räumung politisch vorzuziehen oder juristische Verfahren zu umgehen. Sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, muss die Stadt aber handeln. Dies gilt auch und gerade für unbewilligte Demonstrationen im Nachgang einer Räumung.

Die SVP erwartet vom Stadtrat eine klare Haltung: Keine Sonderrechte für Besetzer, keine politischen Ausnahmen und kein Wegschauen. Der Rechtsstaat darf nicht davon abhängen, wie laut eine Gruppe protestiert oder wie gut sie politisch vernetzt ist. Nach fast 30 Jahren wäre es ein fatales Signal, wenn langes Besetzen am Ende mehr Schutz bietet als das Eigentumsrecht.

Winterthur braucht Recht statt rechtsfreie Räume

Die Gisi steht für eine grundsätzliche Frage: Wie ernst nimmt Winterthur Eigentum, Sicherheit und geltendes Recht? Die Terresta hat Strafanzeige eingereicht und weitere juristische Schritte angekündigt. Eine sofortige Räumung steht damit noch nicht bevor. Jetzt müssen die zuständigen Stellen das Verfahren sauber, verhältnismässig und rechtsstaatlich führen.

Die SVP verlangt dabei nichts Besonderes, sondern gleiche Regeln für alle. Wer eine Liegenschaft mietet, hält sich an den Mietvertrag. Wer ein Geschäft betreibt, beachtet Sicherheitsvorschriften. Wer baut, braucht eine Bewilligung. Und wer fremdes Eigentum ohne Erlaubnis besetzt, kann daraus keinen dauerhaften Anspruch ableiten.

Winterthur braucht Freiräume für Kultur und gesellschaftliches Engagement. Ebenso braucht die Stadt Sicherheit, Ordnung und Respekt vor dem Eigentum. Der Rechtsstaat darf nicht dort an seine Grenzen kommen, wo seine Durchsetzung politisch unbequem wird.

Nach fast 30 Jahren ist deshalb Zeit für eine klare Botschaft: Das Recht gilt für alle – auch für die Gisi.

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Christian Hartmann
SVP (ZH)
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