Flughafendebatte lässt den Puls steigen
Wie immer, wenn es um den Flughafen geht, gingen auch am vergangenen Montag bei der Debatte um die «Flughafen- Nachtruhe-Initiative» die Emotionen hoch.

Dank den Linken und Grünen droht dem Flughafen Zürich ein riesiger bürokratischer Papierkram. Bild: Adobe Stock
Die Initiative fordert eine Einschränkung der Flugzeiten am Flughafen Zürich: Zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr sollen keine Flugzeuge starten oder landen – heute ist dies abends bis 23.30 Uhr möglich. Dabei herrschte über alle Parteien hinweg in einem wichtigen Punkt Einigkeit: Die «Flughafen-Nachtruhe-Initiative» ist nicht umsetzbar, denn sie widerspricht Bundesrecht. Die Flugzeiten am Flughafen Kloten fallen vollumfänglich in die Kompetenz des Bundes. Das kantonale Recht hat zur Frage, ab wann und bis wann Flugzeuge starten und landen dürfen, nichts zu sagen. Die Initianten standen mit ihrem Anliegen also von vornherein auf verlorenem Posten.
Neben der offensichtlichen Nichtumsetzbarkeit sprechen auch gewichtige inhaltliche Gründe für ein Nein. Der Flughafen Zürich ist für den Wohlstand der Schweiz von enormer Bedeutung. Die global orientierte Wirtschaft ist auf Direktverbindungen in die Grossstädte dieser Welt angewiesen. Eine weitere Beschränkung der Flugzeiten würde zahlreiche dieser Verbindungen unmöglich machen und der Flughafen könnte seine wichtige Drehkreuzfunktion kaum noch wahrnehmen; er würde zu einem unbedeutenden Regionalflughafen herabgestuft, wirtschaftliche Einbussen und Stellenverluste inklusive. Und natürlich dürfen wir die zahlreichen Passagiere nicht vergessen, die es sehr schätzen, von Zürich-Kloten aus direkt in die ganze Welt reisen zu können. Auch dieser Komfort würde massiv eingeschränkt.
Aus all diesen Gründen wäre die Initiative wohl chancenlos an der Urne. Leider hat eine Mehrheit des Kantonsrats aber entschieden, dem Volksbegehren einen Gegenvorschlag entgegenzustellen. Dieser sieht neue Informationspflichten und eine Erhöhung der Strafgebühren für Flugverspätungen vor. Wir lehnen dies ab. Erstens, weil der Gegenvorschlag nichts an der jetzigen Situation ändern würde, für den Flughafen aber zusätzliche Bürokratie zur Folge hätte. Und zweitens, weil wir diese schädliche Initiative nicht durch ein Entgegenkommen legitimieren wollen.
Allerdings hat der Gegenvorschlag auch etwas Gutes: Sollte er in der Schlussabstimmung durchkommen, dürften die Initianten ihre schädliche Initiative zurückziehen, womit die Volksabstimmung entfallen würde. Wie es weitergeht, erfahren wir in der zweiten Lesung in einigen Wochen.