Gemeinsam vorwärtskommen – JA zur Mobilitätsinitiative
Die eidgenössische Volksabstimmung (Strassen für alle), welche eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 innerorts verlangte, wurde im Jahre 2001 mit 79% Nein abgelehnt. Nun haben die Städte Zürich und Winterthur diverse Hauptverkehrsachsen, meist unter dem Deckmantel des Lärmschutzes, mit Tempo 30 signalisiert. Der wahre Grund ist der Kampf gegen das Auto. Das Auto soll aus der Stadt verschwinden. Dagegen kämpft die Mobilitätsinitiative.

Die Mobilitätsinitiative reduziert die auf Kantonsstrassen geplanten Temporeduktionen auf ein sinnvolles Mass. Bild: ja-mobilitaet.ch
Das Strassennetz braucht Hierarchien. Auch die Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu spricht vom 30/50 Modell: 30 km/h im Quartier, 50 km/h auf Hauptverkehrsachsen. Die Hauptverkehrsachsen kanalisieren den Verkehr und entlasten die Quartiere. In den Quartieren steigert sich die Aufenthaltsqualität. Werden die Hauptverkehrsachsen mit Tempo-30 signalisiert, sucht sich der Verkehr den direktesten und schnellsten Weg durch die Quartiere. Die Ruhe im Quartier ist vorbei. Die Mobilitätsinitiative schützt die Quartiere.
Gemeindeautonomie bleibt gewahrt – Zürich und Winterthur werden zurückgebunden
Die Städte Zürich und Winterthur behaupten, dass mit der Mobilitätsinitiative die Gemeindeautonomie ausgehebelt wird. Dies trifft nicht zu. Die Gemeinden, mit Ausnahme dieser Städte, hatten auch bisher im Bereich der Verkehrsanordnungen keinerlei Kompetenzen. Jede Verkehrsanordnung, vom Parkverbot bis zur Geschwindigkeitsreduktion, musste beim Kanton beantragt werden. Die Mobilitätsinitiative beschneidet keiner Gemeinde die Gemeindeautonomie, für die Gemeinden bleibt alles beim Alten.
Im Gegenzug hatten diese Städte bis heute die Kompetenz, sämtliche Verkehrsanordnungen in Eigenregie zu verfügen. Mit der Mobilitätsinitiative wird den Städten die Kompetenz für Geschwindigkeitsreduktionen entzogen. Die Stadt Zürich plant auf weiteren 150 km die Einführung von Tempo 30. Die auf Kantonsstrassen geplanten Temporeduktionen werden auf ein sinnvolles Mass reduziert. Ausnahmen für spezielle Ortszentren oder wo sinnvoll, z.B. bei Schulen, bleiben mit der Mobilitätsinitiative möglich.
Fatale Auswirkungen auf die Blaulichtorganisationen
Sämtliche Blaulichtorganisationen wie Sanität, Feuerwehr und Polizei werden in ihrer täglichen Tätigkeit massiv eingeschränkt. Gemäss internen Weisungen dürfen Einsatzfahrzeuge die signalisierten Geschwindigkeiten bei dringlichen Fahrten um 50% überschreiten: bei 30 km/h maximal 45 km/h, bei 50 km/h maximal 75 km/h. Wird ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht auf einer Hauptverkehrsachse, welche neu statt mit 50 km/h mit 30 km/h signalisiert ist, mit 70 km/h gemessen, begeht der Lenker ein Raserdelikt. Das Strafmass liegt hier bei ein bis vier Jahren Haft und bei bis zu zwei Jahren Ausweisentzug. Die Einsatzkräfte sind dauernd mit einem Bein in einer Strafuntersuchung.
Für die Milizfeuerwehren ist es noch schlimmer. Fahren sie beim Einrücken ins Depot statt mit 30 km/h mit 51 km/h, wird dies mit einem Ausweisentzug von drei Monaten bestraft. Alle Blaulichtorganisationen werden massiv behindert und kriminalisiert. Die Bevölkerung muss massiv länger auf vielfach lebensnotwendige Hilfen warten. Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen rettet leben. Die Mobilitätsinitiative rettet Leben.
Mit einem JA zur Mobilitätsinitiative werden die vom Bund vorgegebenen Hierarchien wieder hergestellt. Die Mobilitätsinitiative verhindert Stau, schützt die Quartiere und rettet Leben.
Darum am 30. November ein überzeugtes JA zur Mobilitätsinitiative.