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Keine Klima-Justiz durch die Hintertür

Am 23. Juli 2025 veröffentlichte der Internationale Gerichtshof (IGH) ein Gutachten, das Staaten dazu verpflichten will, konsequenter gegen den Klimawandel vorzugehen. Zwar ist dieses Gutachten rechtlich nicht bindend – es wird aber politisch als Signal gewertet, dass Staaten völkerrechtlich verpflichtet seien, ihre Treibhausgasemissionen drastisch zu senken.

Gerichte beschäftigen sich weltweit immer häufiger damit, wie der Klimawandel juristisch zu bewerten ist. Bild: Adobe Stock

Der IGH spricht von einer Pflicht zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels, die sich aus bestehenden internationalen Verträgen ableiten lasse. Der Klimawandel stelle eine «universelle und ernstzunehmende Bedrohung» für die Weltgemeinschaft dar, woraus sich eine völkerrechtliche Verpflichtung der Staaten ergebe, Massnahmen zu ergreifen, um dessen Voranschreiten einzudämmen. Weiter bezeichnet er eine «saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt » als Menschenrecht und bekräftigt die Verbindlichkeit des 1,5-Grad- Ziels aus dem Pariser Klimaabkommen. Zudem könnten geschädigte Länder sogar Anspruch auf Reparationen haben.

Richtungsweisend – aber (noch) nicht bindend

Ein Gutachten des IGH ist kein Beschluss des UN-Sicherheitsrats, der die Staaten bindet. Doch es wäre ein Fehlschuss, ihm deshalb eine Wirkung abzusprechen, geniesst der IGH doch «juristische Autorität». Das Gutachten gilt somit als wegweisend für künftige Debatten: Durch die Einstufung einer sauberen Umwelt als Menschenrecht wurde der Weg für weitere rechtliche Schritte geebnet, mit denen sich Staaten gegenseitig zur Rechenschaft ziehen können, aber auch für innerstaatliche Gerichtsverfahren.

Die Tragweite des Gutachtens widerspiegelt sich auch in der Erklärung der früheren UN-Menschenrechtsbeauftragten, Mary Robinson: «Das höchste Gericht der Welt hat uns ein mächtiges neues Instrument an die Hand gegeben, um die Menschen vor den verheerenden Auswirkungen der Klimakrise zu schützen – und um Gerechtigkeit für den Schaden zu schaffen, den ihre Emissionen bereits verursacht haben.»

Für die SVP ist klar: Auch wenn der Inhalt nicht direkt verbindlich ist, wird hier versucht, politischen und juristischen Druck aufzubauen – mit dem Ziel, nationalstaatliche Klimapolitik von aussen zu steuern. Das ist demokratiepolitisch höchst bedenklich. Denn was heute nur eine «Advisory Opinion» ist, könnte morgen zur politischen Waffe werden – mit Klagedrohungen, finanziellem Druck und schleichender Normverschiebung.

Demokratie statt Richterstaat

Bereits im April 2024 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall der sogenannten KlimaSeniorinnen die Schweiz gerügt. Der Vorwurf: Der Bund tue zu wenig gegen den Klimawandel und verletze damit die klagenden Seniorinnen in ihren Menschrechten. Die SVP verurteilte dieses Urteil entschieden – es handelt sich dabei um einen klaren Fall von richterlichem Aktivismus. Es ist nicht Aufgabe eines Gerichts, sich an die Stelle des Gesetzgebers zu setzen und politische Massnahmen zu diktieren.

Das IGH-Gutachten bestätigt nun, dass dieser Druck weiter zunimmt. Es droht ein weiterer Schritt hin zur Entmachtung demokratischer Institutionen: Internationale Gerichte könnten in Zukunft rigide und verbindliche Reduktionsziele, Steuermechanismen oder Einschränkungen des Energieverbrauchs vorschreiben – ungeachtet des demokratischen Willens der betroffenen Staaten und nationaler Realitäten.

Die Schweiz handelt bereits – freiwillig und demokratisch

Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren ambitionierte Klimaziele beschlossen: Mit dem Klima- und Innovationsgesetz und dem CO2-Gesetz sowie umfangreichen Investitionen in Energieeffizienz und Forschung hat die Bevölkerung bereits verbindliche Weichen gestellt. Diese Entscheide sind demokratisch legitimiert – und entsprechen ebenso der schweizerischen Tradition der Eigenverantwortung und des Föderalismus.

Die SVP steht zu diesen Entscheidungen und unterstützt einen massvollen, technologiebasierten Klimaschutz, der Versorgungssicherheit garantiert und Wirtschaft sowie Bevölkerung nicht übermässig belastet. Doch weitere internationale Vorgaben, die über den Volkswillen hinweg neue Steuern, Verbote oder Einschränkungen erzwingen, lehnt die SVP konsequent ab. Die Bevölkerung hat genug von Klimavorgaben, die weder praktikabel noch finanzierbar sind.

Wohin diese Entwicklung führt, zeigt das revidierte Energiegesetz, über welches am 28. September 2025 im Kanton Zürich abgestimmt wird. Die SVP hatte Anfang Jahr das Referendum ergriffen, mittlerweile hat selbst der Regierungsrat die Gefährlichkeit und Widersprüchlichkeit dieses Projektes erkannt und empfiehlt die Vorlage zur Ablehnung.

Klimaschutz ja – aber demokratisch, bezahlbar und mit gesundem Menschenverstand. Die Schweiz braucht keine Klima-Diktate aus Den Haag – und auch keine ideologischen Heizverbote aus Zürich.

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