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NEIN zur Stellvertreterregelung in Zürcher Parlamenten

Die Mehrheit des Zürcher Kantonsrats will mit einer neuen Gesetzesvorlage ermöglichen, dass Parlamentsmitglieder im Kanton Zürich bei längerer Abwesenheit – zum Beispiel durch Mutterschaft, Krankheit oder Unfall – durch Stellvertretungen ersetzt werden können. Weil dazu die Kantonsverfassung geändert werden muss, erfolgt am 14. Juni die Volksabstimmung. Auch wenn die Vorlage mittlerweile entschlackt wurde, bleibt für uns klar: Die SVP lehnt diesen Systemwechsel entschieden ab.

Für die SVP ist klar: Ein politisches Mandat ist untrennbar mit der gewählten Person verbunden. Bild: Parlamentsdienste ZH

Für uns ist das politische Mandat untrennbar mit der gewählten Person verbunden. Unsere Demokratie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Vertreterinnen und Vertreter direkt wählen – nicht Stellvertreter auf Zeit. Wer gewählt wird, trägt die Verantwortung persönlich und kann sich dieser nicht situativ entziehen oder sie delegieren. Dieses Grundprinzip ist in unserer Kantonsverfassung verankert und hat sich über Jahrzehnte bewährt. Es sichert Transparenz, Verbindlichkeit und Vertrauen in die politischen Institutionen.

Natürlich gibt es Lebenssituationen, in denen eine Teilnahme am Ratsbetrieb nicht möglich ist – etwa bei Krankheit oder einem erfreulichen Ereignis wie einer Mutterschaft. Doch auch das gehört zum bewährten Milizsystem, zu dem wir weiterhin stehen. Dieses System basiert auf Eigenverantwortung und der Bereitschaft, ein politisches Amt mit den persönlichen und beruflichen Verpflichtungen in Einklang zu bringen. Abwesenheiten sind Teil der Realität und es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, damit umzugehen – wie auch im Berufsleben oder bei Selbstständigerwerbenden.

Verbesserung für Mütter – oder doch nicht?

Seit dem 1. Juli 2024 gilt zudem: Mütter verlieren den Anspruch auf Erwerbsersatz während des Mutterschaftsurlaubs nicht mehr, wenn sie an Rats- oder Kommissionssitzungen teilnehmen – sofern es keine Stellvertretung gibt. Ist jedoch eine Vertretung möglich, entfällt der Anspruch auch dann, wenn die Mutter sich nicht vertreten lässt. Grund dafür ist eine Anpassung im Erwerbsersatzgesetz (Art. 16d Abs. 3 EOG). Damit wurde von Bundesbern – wenn auch wohl unbeabsichtigt – ein zentraler Bestandteil der vorliegenden kantonalen Regelung untergraben. In der Praxis bedeutet dies, dass Kantonsrätinnen künftig keine echte Wahlfreiheit mehr haben, wie sie ihre Mutterschaft mit dem politischen Mandat vereinbaren wollen.

Die SVP hat mehrere Minderheitsanträge eingebracht – unter anderem mit dem Ziel, Militär- und Zivildienst explizit als legitime Gründe für eine Stellvertretung im Gesetz zu verankern. Wer Dienst für unser Land oder für die Gesellschaft leistet, verdient politische Rückendeckung und Anerkennung, nicht neue Ungleichheiten oder widersprüchliche Regelungen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb ausgerechnet solche Verpflichtungen schlechter gestellt würden als andere Abwesenheitsgründe.

Gemeindeautonomie – auch in dieser Sache!

Ebenfalls zentral ist für uns die Gemeindeautonomie. Gemeinden sollen grundsätzlich selber entscheiden dürfen, ob sie eine Stellvertreterregelung einführen wollen. Eine derart grundlegende Änderung darf jedoch nicht stillschweigend oder durch einfache Beschlüsse erfolgen. Sie gehört zwingend vor das Volk und muss über eine Anpassung der Gemeindeordnung legitimiert werden. Alles andere wäre ein demokratietheoretisch fragwürdiger Schritt durch die Hintertür und würde das Vertrauen in politische Prozesse untergraben.

Die SVP des Kantons Zürich lehnt die Vorlage klar ab. Wir stehen ein für persönliche Verantwortung, für die direkte Demokratie und für ein funktionierendes, glaubwürdiges Milizsystem. Wer diese Grundprinzipien ernst nimmt und das Vertrauen der Wählerschaft nicht relativieren will, kommt nicht darum herum, diesen Gesetzesvorschlag entschieden abzulehnen.

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SVP Kantonsrat (ZH)
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