Nicht alles gehört in unsere Kantonsverfassung!
Am Sonntag, 30. November 2025, kommen die Stimmberechtigten des Kantons Zürich in den Genuss von vier kantonalen Abstimmungsvorlagen. Eine Volksinitiative mit dem Wortlaut «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität» will Ergänzungen in unserer Kantonsverfassung festschreiben.

Die SVP des Kantons Zürich empfiehlt, die Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität» und den Gegenvorschlag dazu abzulehnen. Bild: Adobe Stock
Alles der Reihe nach: Im Jahr 2024 wurde von der Piratenpartei und Mitstreiterinnen und Mitstreitern eine kantonale Volksinitiative in der Form der allgemeinen Anregung mit folgendem Begehren eingereicht: Es wird ein Grundrecht auf Wahrung der digitalen Integrität und folgende davon abgeleitete Rechte gefordert:
- Ein Recht auf Vergessenwerden;
- Ein Recht auf ein Offline-Leben;
- Ein Recht auf Informationssicherheit;
- Ein Recht darauf, nicht von einer Maschine beurteilt zu werden;
- Ein Recht darauf, nicht überwacht, vermessen und analysiert zu werden;
- Ein Recht auf Schutz vor Verwendung von Daten ohne Zustimmung, welche das digitale Leben betreffen.
Warum diese Initiative?
Die Digitalisierung bringt neue Technologien wie künstliche Intelligenz, Gesichtserkennung und digitale Zugänge mit sich. Diese Entwicklungen bieten Chancen, werfen aber auch Fragen zum Schutz der Privatsphäre und zur freien Meinungsbildung auf. Eine kantonale Volksinitiative fordert daher zusätzliche Grundrechte, darunter ein Recht auf digitale Unversehrtheit, in der Kantonsverfassung.
Nicht Alles in die Kantonsverfassung!
Die Kantonsverfassung ist unser verfassungsmässig höchstes Gut. Die Grundsätze darin sind zu wahren und zu respektieren. Das soll nicht heissen, dass diese auf Lebzeiten so festgeschrieben sein soll. Im Gegenteil: Für die SVP gibt es ab und zu gute Gründe, diese anzupassen. Nicht aber in diesem Fall! Die SVP hätte es hier lieber gesehen, wenn diese Initiative nicht im Kanton Zürich, sondern in Bundesbern eingereicht worden wäre. Da wäre sie für uns am richtigen Platz gewesen. Der Datenumgang zwischen Privaten und den öffentlichen Institutionen im Kanton Zürich wird im kantonalen IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz) geregelt. Hingegen wird der Datenumgang zwischen Privaten beim Bund in Bern geregelt. Wir haben es hier also mit einem klassisch falsch adressierten Brief zu tun. Vieles im Kanton Zürich ist schon gut geregelt.
Gute Gesetze und Regeln für Alles
Auch bei uns hat man nicht immer das Recht, vergessen zu werden. Verjährungsfristen sind gesetzlich geregelt und an diesen soll nicht gerüttelt werden. Die kantonale Verwaltung im Kanton Zürich funktioniert nach «Digital first» und nicht nach «Digital only». Das heisst, dass auch in Zukunft prioritär digital kommuniziert wird, jedoch wie bisher auch analoge Dienstleistungen angeboten werden. Die Informationssicherheit wird in Paragraf 10 des neuen IDG genau geregelt und in Paragraf 13 Absatz 3 wird festgehalten, wie algorithmische Entscheidungssysteme eingesetzt werden können. Jede Überwachung im öffentlichen Raum muss von einer Behörde abgesegnet werden und der öffentlichen Sicherheit dienen. Ein Recht auf Schutz vor Verwendung von Daten ohne Zustimmung, welche das digitale Leben betreffen, kann vom Kanton nicht durchgesetzt werden. Dies betrifft ebenfalls Bundesrecht.
Gegenvorschlag weckt falsche Hoffnungen und kostet viel
Der eingereichte Gegenvorschlag der Grünen, welcher von Mitte-Links und der GLP unterstützt wird, weckt bei der Bevölkerung ebenfalls falsche Hoffnungen. Auch mit einer abgeschwächten Version der sechs Hauptforderungen wird nur Symbolpolitik betrieben. Die SVP sieht diesen wie der Regierungsrat ebenfalls kritisch und hat Sorge vor ausufernden Kosten infolge Inneffizienz und Überregulierung in den öffentlichen Verwaltungen.
Die Kantonsverfassung des Kantons Zürich besagt in Artikel 10 Absatz 1: Die Menschenrechte und Grundrechte sind gemäss der Bundesverfassung, den für die Schweiz verbindlichen internationalen Abkommen und der Kantonsverfassung gewährleistet.
Aus all diesen Gründen empfiehlt die SVP des Kantons Zürich, die Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität» und den Gegenvorschlag dazu abzulehnen. Bei der Stichfrage geben wir dem Gegenvorschlag den Vorzug. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!