Nicht nachvollziehbar und kurzsichtig: Abklassierung der Umfahrung Glattfelden
Bei der Teilrevision des kantonalen Richtplans konnte die linke Ratsmehrheit, bestehend aus SP, Grüne, AL, GLP und EVP, durchsetzen, dass die Strassenverkehrsinfrastruktur in der Stadt Zürich gemäss den Vorstellungen der linken autofeindlichen Stadtregierung weiter verunstaltet werden darf.

Die Abklassierung der A50 ist ein ausgesprochen undurchdachtes Vorhaben. Bild: Wikimedia/Jag9889
Die rund vier Kilometer lange Umfahrung Glattfelden wurde in den 1970er-Jahren als erstes Teilstück einer geplanten Autobahn zwischen Winterthur und Basel gebaut. Die übrigen Abschnitte des Projekts wurden jedoch aufgrund fehlender finanzieller Mittel nie realisiert. Im Rahmen der Teilrevision 2024 des kantonalen Richtplans, Kapitel 4 «Verkehr», hat der Kantonsrat die Umfahrung Glattfelden nun von einer Hochleistungsstrasse zu einer Hauptverkehrsstrasse abklassiert und damit den Weg für einen späteren Rückbau einer funktionierenden vierspurigen Strasse geebnet. Einzig die SVP Kantonsratsfraktion lehnte die Abklassierung ab – leider erfolglos.
Es ist zwar richtig, dass die Kapazitätsreserven derzeit gross sind. Eine leistungsfähige Strassenverkehrsinfrastruktur wird jedoch nicht erst dann gebaut oder erhalten, wenn sie dauerhaft überlastet ist. Zudem weiss heute niemand, ob die ursprünglich geplante Autobahn angesichts der anhaltenden, masslosen Zuwanderung nicht doch schon bald notwendig sein wird. Besonders unverständlich ist auch der Zeitpunkt dieses Entscheids: Während die Verbindung durch den Hardwald bei Bülach von zwei auf vier Spuren ausgebaut wird, soll unmittelbar daneben eine bestehende vierspurige Strasse künstlich verkleinert werden. Das ist eine kurzsichtige und widersprüchliche Verkehrspolitik! Die SP freut sich hingegen über jede gestrichene Autobahn im Richtplan, betonte ihr Vertreter in der Debatte.
Die SP hofft sogar, dass auf der Lättenbrücke (die übrigens bestehen bleibt) künftig nur noch auf einer Seite zwei Fahrspuren verbleiben, damit die andere Seite für einen tollen Veloweg genutzt werden kann. Die SP hält die Lättenbrücke also für den Autoverkehr für überdimensioniert, für den Veloverkehr hingegen nicht – das ist absolut lächerlich. Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP) nannte die vorgeschlagene Änderung «klein, aber fein» und wollte darin irgendwelche Chancen und künftige Handlungsoptionen erkennen, etwa im Hinblick auf Biodiversität oder dringend benötigte Fruchtfolgeflächen. Die besten Fruchtfolgeflächen sind aber jene, die gar nicht erst überbaut bzw. verbraucht werden. Künstlich wiederhergestellte Fruchtfolgeflächen erreichen in der Regel nicht mehr dieselbe Bodenqualität wie der ursprüngliche Boden. Hinzu kommt, dass die gesamte Umfahrung Glattfelden im Boden versenkt ist und zuerst wieder aufwendig aufgeschüttet werden müsste. Für die SVP ist klar: Die Abklassierung sendet das falsche Signal. Statt funktionierende Verkehrsinfrastruktur zu erhalten und vorausschauend zu planen, soll die Umfahrung Glattfelden nach über 50 Jahren ohne verkehrliche Notwendigkeit zurückgebaut werden. Das geht so nicht!
Kämpfen wir bei den kommenden Kantonsrats- und Nationalratswahlen gemeinsam für den Erhalt einer freien Schweiz. Und für freie Fahrt für freie Bürger!