Staatliche Unterstützung von Religionsgemeinschaften: zwischen Neutralität und gesellschaftlicher Verantwortung
In vielen demokratischen Staaten – so auch in der Schweiz – stellt sich immer wieder die Frage, ob und in welchem Umfang der Staat die Religionsgemeinschaften unterstützen soll.

Die staatliche Unterstützung von Religionsgemeinschaften ist auch im Kanton Zürich ein Balanceakt. Bild: SVP
Die Diskussion berührt zentrale Prinzipien wie die Religionsfreiheit, die Trennung von Kirche und Staat sowie den gesellschaftlichen Beitrag religiöser Institutionen. Der Umgang mit staatlicher Unterstützung religiöser Gruppen ist also komplex und variiert stark je nach historischer, kultureller und rechtlicher Ausgangslage.
In der Schweiz garantiert die Bundesverfassung die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Gleichzeitig steht es den Kantonen frei, ihre Beziehung zu den Religionsgemeinschaften zu regeln. Daraus ergibt sich ein vielfältiges System, in dem manche Kantone bestimmte Kirchen öffentlichrechtlich anerkennen und finanzieren, während andere ein stärker laizistisches Modell verfolgen.
Staatliche Unterstützung kann vielfältige Formen annehmen, sei es mit finanziellen Leistungen, durch Infrastruktur und Dienstleistungen oder mittels Anerkennung und Rechtsstatus. Wie auch immer diese ausgestaltet ist: die staatliche Unterstützung religiöser Gruppen steht auch im Kanton Zürich regelmässig in der Kritik. Doch trotz Kritik sind die Religionsgemeinschaften in vielen Bereichen gesellschaftlich engagiert: in der Sozialarbeit, in der Bildung, in der Flüchtlingshilfe oder in der Begleitung von Menschen in Krisensituationen.
In unserer mittlerweile multikulturellen Gesellschaft steigt der Druck, alle Glaubensrichtungen gleich zu behandeln. Es zeichnen sich somit verschiedene Reformansätze ab: Eine Ausweitung des öffentlich- rechtlichen Status auf weitere Gemeinschaften, eine stärkere Entflechtung von Staat und Religion oder ein funktionaler Ansatz, bei dem staatliche Unterstützung an konkrete gesellschaftliche Leistungen geknüpft wird – etwa in Integration, Bildung oder Gemeinwohlförderung.
Fazit: Aufgrund der geführten Diskussion im Kantonsrat hat sich gezeigt, dass auch im Kanton Zürich die staatliche Unterstützung ein Balanceakt bleibt: zwischen Neutralität und gesellschaftlicher Verantwortung, zwischen historischer Kontinuität und modernen Diversitätsanforderungen. Eine zukunftsfähige Lösung wird wohl Transparenz, Gleichbehandlung und die Förderung des Gemeinwohls ins Zentrum stellen müssen.
Wir konnten nun drei verschiedene Parlamentarische Initiativen überweisen, damit die längst fällige Revision des Kirchengesetzes möglichst zeitnah von der Regierung angegangen wird. Es ist aber heute schon absehbar, dass sich die Arbeit in der Kommission für Staat und Gemeinden STGK entsprechend herausfordernd gestalten wird.
Das Votum im Kantonsrat als Video: