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Tatbeweis für die notwendige Sicherheit

Die Kriminalstatistik und speziell die häusliche Gewalt oder organisierte Kriminalität geben jedes Jahr zu reden und es werden gerade auch von linker Seite Massnahmen gefordert.

Das revidierte Polizeigesetz ist ein wichtiger Schritt, um mit den aktuellen Kriminalitätsformen und Bedrohungen Schritt zu halten. Bild: Adobe Stock

Die Revision des Polizeigesetzes in Bezug auf die Datenbearbeitung und den Datenaustausch gab in der vorberatenden Kommission und auch bei der Behandlung im Kantonsrat viel zu reden. Dies zu Recht, geht es doch um nichts weniger als die Frage, wieviel zusätzliche Kompetenzen der Staat und im konkreten Fall die Polizei erhalten soll. Mit dem Eintreten auf die Vorlage und der Ablehnung der Minderheitsanträge in der Detailberatung ist der Rat allen Anträgen der vorberatenden Kommission und auch der SVP/EDUFraktion gefolgt. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung und die Schlussabstimmung, was aber bei einer Zweidrittelmehrheit für die Vorlage im Rat nur noch Formsache sein dürfte.

Mit dem Schaffen von rechtlichen Voraussetzungen für den einfacheren Datenaustausch mit ausserkantonalen Polizeikorps und der Möglichkeit, in klar definierten Ausnahmefällen die Kameras des Bundesamtes für Strassen temporär scharf zu stellen und die Aufnahmen innert 72 Stunden auswerten zu dürfen, bevor sie gelöscht werden müssen, werden längst vorhandene Synergien legalisiert. Mit dem neu geregelten Einsatz von Algorithmusbasierter Software im Bereich der polizeilichen Ermittlungen bei schweren Verbrechen und drohenden grossen Gefahren kann die Polizei nun auch im Internet dem Verbrechen entgegentreten und erhält die rechtlichen Grundlagen für zeitgemässe Mittel zum Schutz der Bevölkerung. Somit ist das revidierte Polizeigesetz ein wichtiger Schritt, um mit den aktuellen Kriminalitätsformen und Bedrohungen Schritt zu halten. Das kurz vor der Debatte im Rat eingebrachte Argument der Gegner, man solle es doch auf eidgenössischer Ebene regeln, greift aus zwei Gründen zu kurz. Erstens dauert es wohl noch Jahre, bis es eine Lösung gibt, und zweitens geht eine solche Lösung auf Kosten des Föderalismus. Es ist aber genau der Föderalismus, der unsere Freiheiten und Eigenheiten schützt und eben im Kanton Zürich ein solches Polizeigesetz möglich macht, weil man der Polizei im Kanton vertraut, sie aber zugleich selbst kontrollieren kann. Bern ist schon weiter weg und internationale Abkommen wie Schengen- Dublin sind nur schwer überschaubar und faktisch fast nicht mehr beeinflussbar.

Die Kriminalstatistik und speziell die häusliche Gewalt oder organisierte Kriminalität geben jedes Jahr zu reden und es werden gerade auch von linker Seite Massnahmen gefordert. Der Zürcher Kantonsrat hat nun von der SVP bis zur GLP und EVP den Tatbeweis erbracht, dass er bereit ist, mit rechtlichen Rahmenbedingungen die Polizeiarbeit zu unterstützen und den Gefahren entgegenzutreten. Die Sicherheit ist auch ein Grundrecht, und dieses kann auf kantonaler Ebene dank eines Budgets, in dem auch die Sicherheit abgebildet ist, sowie dank griffiger Gesetze gewährleistet werden. Seien wir froh, dass wir uns im Krisenfall auf die Kantonspolizei verlassen können. Beim Verfassungsauftrag der Landesverteidigung kann man vom Bund leider nicht dasselbe erwarten, und er gibt es sogar zu. Dies kann es nicht sein und es braucht auch auf höherer Stufe Tatbeweise anstatt endloses Lavieren. Freiheit bedeutet auch Verantwortung für Unbequemes zu übernehmen!

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