Teilrevision des Polizeigesetzes (Vorlage 5977)
Am 11. September 2025 wird die Beratung zur Teilrevision des Polizeigesetzes (Vorlage 5977), die durch Regierungsrat Mario Fehr im Zürcher Regierungsrat eingebracht wurde, in der Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) fortgesetzt.

Die überarbeitete Gesetzesfassung ist ausgewogen, verhältnismässig und notwendig und stärkt die Handlungsfähigkeit der Polizei. Bild: Pixabay
Am 11. September 2025 wird die Beratung zur Teilrevision des Polizeigesetzes (Vorlage 5977), die durch Regierungsrat Mario Fehr im Zürcher Regierungsrat eingebracht wurde, in der Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) fortgesetzt. Ziel der Revision ist es, die Sicherheit im Kanton Zürich nachhaltig zu stärken. Die Polizei soll über modernisierte gesetzliche Grundlagen verfügen, die ihrer heutigen Realität und den wachsenden Herausforderungen gerecht werden.
Die überarbeitete Gesetzesfassung stärkt die Handlungsfähigkeit der Polizei, insbesondere bei der Verhinderung schwerer Straftaten und terroristischer Bedrohungen. Sie erleichtert den Datenaustausch über Kantonsgrenzen hinweg und fördert die interkommunale Zusammenarbeit der Polizeikorps – ein zentraler Schritt, um Kriminalität effizienter und koordiniert zu bekämpfen. Auch die bislang rechtlich eingeschränkte Auswertung von Bildmaterial wird neu geregelt, sodass relevante Aufnahmen künftig schneller und rechtssicher analysiert werden können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anpassung der Ermittlungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum. Die Polizei soll künftig besser auf Bedrohungslagen im Strassenraum reagieren können – etwa bei Grossanlässen, Demonstrationen oder spontanen Gewaltakten. Gleichzeitig trägt die Revision der zunehmenden Kriminalität im digitalen Raum Rechnung: Die Bekämpfung von Internetkriminalität – von Cyberbetrug bis hin zu digitaler Radikalisierung – erfordert neue Instrumente, die mit der Vorlage geschaffen werden.
Die SVP-Delegation der KJS unterstützt die Vorlage in ihrer aktuellen Fassung vollumfänglich. Besonders hervorzuheben ist die präzisierte und erweiterte Datenbearbeitung, die eine raschere Auswertung sicherheitsrelevanter Informationen sowie einen effizienteren Austausch mit anderen Behörden ermöglicht – selbstverständlich unter Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien und mit klaren Kontrollmechanismen. Der Schutz der Bevölkerung hat oberste Priorität, ohne dabei die Grundrechte aus den Augen zu verlieren.
Nach sorgfältiger Prüfung der Vorlage und unter Berücksichtigung der Anhörungsergebnisse kommt die SVP-KJS-Delegation zum Schluss: Die Gesetzesrevision ist ausgewogen, verhältnismässig und notwendig. Die Beratung nach Paragrafen erlaubt es, einzelne Bestimmungen gezielt zu beleuchten, ohne das Gesamtpaket zu gefährden. Gerade im Bereich der Prävention ist es entscheidend, dass die Polizei frühzeitig auf potenzielle Gefahrenlagen reagieren kann. Die neuen gesetzlichen Grundlagen schaffen dafür die nötige Rechtssicherheit und Klarheit. Die SVP-KJS-Delegation spricht sich deshalb klar für das Eintreten auf die Vorlage aus und wird sich in der Detailberatung für eine konsequente Umsetzung im Sinne der öffentlichen Sicherheit einsetzen.