Mitmachen
Artikel

Wir sagen Nein zur Stellvertretungsregelung im Zürcher Parlament

Jede Stimmbürgerin und jeder Stimmbürger wählt alle vier Jahre die Personen in den Kantonsrat, die ihr genehm sind – dafür braucht es keine Stellvertretungsregelung. Bild: Parlamentsdienste Kanton Zürich

Die Mehrheit der vorberatenden Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) will mit einer neuen Gesetzesvorlage ermöglichen, dass Parlamentsmitglieder im Kanton Zürich bei längerer Abwesenheit – zum Beispiel durch Mutterschaft, Krankheit oder Unfall – durch Stellvertretungen ersetzt werden können. Auch wenn die Vorlage mittlerweile entschlackt wurde, bleibt für uns klar: Die SVP/EDU-Kantonsratsfraktion lehnt diesen Systemwechsel entschieden ab.

Für uns ist das politische Mandat untrennbar mit der gewählten Person verbunden. Unsere Demokratie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Vertreterinnen und Vertreter direkt wählen – nicht Stellvertreter auf Zeit. Wer gewählt wird, trägt die Verantwortung persönlich. Dieses Grundprinzip ist in unserer Kantonsverfassung verankert und muss es auch bleiben.

Natürlich gibt es Lebenssituationen, in denen eine Teilnahme am Ratsbetrieb nicht möglich ist – etwa bei Krankheit oder einem erfreulichen Ereignis wie einer Mutterschaft. Doch auch das gehört zum Milizsystem, zu dem wir weiterhin stehen. Abwesenheiten sind Teil der Realität, und es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, damit umzugehen – wie auch im Berufsleben oder bei Selbstständigerwerbenden.

Seit dem 1. Juli 2024 gilt: Mütter verlieren den Anspruch auf Erwerbsersatz während des Mutterschaftsurlaubs nicht mehr, wenn sie an Rats- oder Kommissionssitzungen teilnehmen – sofern es keine Stellvertretung gibt. Ist jedoch eine Vertretung möglich, entfällt der Anspruch auch dann, wenn die Mutter sich nicht vertreten lässt. Grund ist eine Änderung im Erwerbsersatzgesetz (Art. 16d Abs. 3 EOG). Somit wurde von Bundesbern (unabsichtlich) einer der in der Vorlage geltenden Hauptpunkte torpediert. Kantonsrätinnen werden in Zukunft keine Wahlfreiheit mehr haben, wie sie bei Mutterschaft verfahren.

Wir haben mehrere Minderheitsanträge eingebracht – unter anderem mit dem Ziel, Militär- und Zivildienst explizit als weitere legitime Gründe für eine Stellvertretung im Gesetz zu verankern. Wer Dienst für das Vaterland oder an der Gemeinschaft leistet, verdient politische Rückendeckung, nicht bürokratische Hürden. Wenn ein Offizier länger im Einsatz steht, dann kann er sich nicht einfach so vertreten lassen. Hier würden wir eine Ungleichbehandlung schaffen.

Ebenfalls zentral ist für uns die Gemeindeautonomie. Gemeinden sollen selber entscheiden dürfen, ob sie eine Stellvertreterregelung einführen wollen. Doch dies darf nur über eine Volksabstimmung erfolgen – durch eine Änderung der Gemeindeordnung, nicht durch einfache Gemeindebeschlüsse. Alles andere wäre ein demokratietheoretisch fragwürdiger Schritt durch die Hintertür.

Die SVP/EDU-Fraktion lehnt die Vorlage sowie die dazugehörige Behördeninitiative klar ab. Wir stehen ein für persönliche Verantwortung, für die direkte Demokratie und für ein funktionierendes Milizsystem. Wer unsere freiheitlichen Grundwerte und das Vertrauen der Wählerschaft ernst nimmt, lehnt diesen Gesetzesvorschlag ab.

Das Votum im Kantonsrat als Video:

über den Autor
SVP Kantonsrat (ZH)
weiterlesen
Kontakt
SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf
Telefon
044 217 77 66
Fax
044 217 77 65
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden