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Wokismus im FEDPOL

Gemäss Medienberichten dürfen alle Schweizer Polizistinnen und Polizisten die Hautfarbe von gesuchten Personen im nationalen Fahndungssystem RIPOL nicht mehr eintragen. Grund dafür sei gemäss FEDPOL «eine offizielle Beschwerde aus dem Ausland».

Hautfarben dürfen aufgrund einer Beschwerde aus dem Ausland (!!!) nicht mehr eingetragen werden. Bild: iStock

FEDPOL hat die Änderung eigenmächtig und ohne Konsultation der Kantone vorgenommen. Die Änderung tritt per sofort in Kraft und sei für alle Polizeikorps in der Schweiz verbindlich.

Faktisch heisst das, dass die Signalemente einer gesuchten Person neu nur noch lückenhaft erfasst werden können. Eingetragen sind etwa die Haarfabe, die Augenfarbe, die Grösse oder allenfalls Tattoos.

Ausgerechnet jenes Merkmal, welches nicht geändert werden kann und für Polizeipatrouillen wohl das auffälligste Merkmal ist, fehlt neu. In Bundesrat Beat Jans FEDPOL zieht Wokismus ein. Mutmassliche zur Fahnung ausgeschriebene Verbrecher sind in Zukunft noch schwerer zu finden. Bundesrat Jans FEDPOL sei Dank!

Nach Rückfragen bei den kantonalen Polizeikorps sei die Angabe der Hautfarbe für die Fahndungserfolge aber wichtig und zentral. Unsere Polizistinnen und Polizisten haben in einem schwierigen Umfeld einen gefährlichen Job zu erledigen. Die Politik hat die Aufgabe, die Sicherheit der Bevölkerung an oberste Stelle zu stellen. Aus diesem Grund habe ich in der nationalrätlichen Sicherheitskommission (SIK-N) den Antrag für eine Kommissionsmotion gestellt, diesen weltfremden und gefährlichen Entscheid sofort rückgängig zu machen!

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