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Medienmitteilung

Der Kanton macht Ordnung – Endlich

Mit der Reduktion einer Fahrspur und der Signalisation einer Velospur auf dem Neumühlequai und auf der Walchestrasse verstösst die Stadt nicht nur gegen den Anti-Stau-Artikel, sondern auch gegen kantonale und bundesrechtliche Verfahrensvorschriften. SVP und FDP begrüssen, dass der Regierungsrat nun – endlich – eingegriffen hat, um diese unhaltbare Situation zu beheben und der Zwängerei der Stadt Zürich Paroli zu bieten.

Im Gegensatz zur Stadt Zürich handelt der Kanton im Sinne aller Verkehrsträger und mit Blick auf die gesamte Verkehrssituation. Bild: Adobe Stock

Die Argumentation der Stadt, dass die vorgesehene Umleitung des Veloverkehrs durch den 40-Millionen-Franken teuren Velotunnel nicht genutzt wurde, gleicht einer Kapitulation. Haben wir hier eine weitere teure Velo-Planungsleiche erschaffen?

Auch der motorisierte Individualverkehr (MIV) ist durch die Grossbaustelle im Bereich des Hauptbahnhofs massiv behindert und muss diese Einschränkungen aber einfach hinnehmen. Die Velofahrer hingegen wollen nicht hinnehmen, dass auch sie in dieser Zeit mit einer kleinen Komforteinbusse leben müssen. Man kappt halt einfach eine Spur des MIV. Was die Auswirkungen sind, interessiert nicht.

Es ist richtig, dass gemäss kantonaler Signalisationsverordnung die Stadt temporäre Verkehrsanordnungen verfügen darf. Es ist aber auch so, dass gemäss kantonaler Signalisationsverordnung bei Auswirkungen auf das übergeordnete Strassennetz wieder der Kanton zuständig ist. Bei Auswirkungen auf die Autobahn kommt sogar das Bundesamt für Strassen (ASTRA) zum Zug.

Mit diesem Spurabbau staut sich der MIV für alle erkennbar auf das übergeordnete Strassennetz zurück. Bei diesem übergeordneten Strassennetz handelt es sich zudem um eine Hochleistungsstrasse. Aus Sicherheitsgründen musste hier der Kanton einschreiten. Es gibt kaum etwas Gefährlicheres als plötzliche Stausituationen in Tunnels.

SVP und FDP begrüssen, dass der Regierungsrat im Sinne der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses für alle Verkehrsteilnehmer eingegriffen hat. Die Stadt Zürich betrachtet die Verkehrssituation einseitig mit ideologischen Scheuklappen und handelt eigenmächtig – nicht der Kanton. Im Gegensatz zur Stadt Zürich handelt der Kanton im Sinne aller Verkehrsträger und mit Blick auf die gesamte Verkehrssituation.

Einmal mehr hat die Stadt Zürich in Eigenregie Verkehrsanordnungen getroffen. Dies, nachdem das Amt für Mobilität der Stadt Zürich ihre Begehren seit November 2025 zweimal abgewiesen hat.

SVP und FDP sind konsterniert, dass sich die Stadt Zürich trotzdem erdreistet, diese nicht bewilligten Änderungen in der Verkehrsführung umzusetzen.

Hinterher jammert die Stadt, dass der Regierungsrat eingegriffen habe, bevor ein anberaumtes Gespräch zwischen Stadt und Kanton stattgefunden habe. In dieser Situation ist an der angesetzten Sitzung wohl noch genug Diskussionsstoff vorhanden.

Schlimmer kann man die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Stadt wohl nicht torpedieren. Wir rufen die Stadt Zürich dringend dazu auf, zu deeskalieren und künftig übergeordnetes Recht einzuhalten.

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