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Medienmitteilung

Etappensieg gegen den politischen Islam: Kantonsrat überweist SVP-Motion

Der Zürcher Kantonsrat hat heute die SVP-Motion «Keine Unterdrückung von Frauen und Mädchen an Zürcher Schulen und Kindergärten» überwiesen. Die Motion verlangt ein grundsätzliches Verbot religiös begründeter Kopfbedeckungen für Schülerinnen und Lehrerinnen an sämtlichen öffentlich-rechtlichen Schulen und Kindergärten. Für die SVP ist dieser Entscheid ein wichtiger Erfolg für die Gleichberechtigung und gegen die Unterdrückung von Frauen und Mädchen.

Die Überweisung unserer Motion ist ein wichtiger Etappensieg für die Gleichberechtigung, die Integration und unsere freiheitlichen Schweizer Werte.  Bild: SVP Kanton Zürich

Die Zürcher Volksschule hat den gesetzlichen Auftrag, christliche, humanistische und demokratische Wertvorstellungen zu vermitteln sowie Mädchen und Knaben gleichermassen zu fördern. Das muslimische Kopftuch steht für die SVP im Widerspruch zu diesem Auftrag: Es betrifft ausschliesslich Frauen und Mädchen und ist damit Ausdruck einer geschlechtsspezifischen Ungleichbehandlung.

Motionär Tobias Infortuna erklärt: «Die Überweisung unserer Motion ist ein wichtiger Erfolg. Unsere Schulen müssen Orte sein, an denen sich alle Mädchen frei und gleichberechtigt entwickeln können. Kleidungsstücke, die Unterordnung und Diskriminierung ausdrücken, haben dort keinen Platz. Das gilt sowohl für Schülerinnen als auch für Lehrerinnen, die gegenüber den Kindern eine wichtige Vorbildfunktion haben.»

Für Tobias Weidmann, Fraktionspräsident der SVP im Kantonsrat, hat sich der konsequente Einsatz der SVP ausgezahlt: «Der Kantonsrat hat heute ein klares Zeichen gesetzt: Unsere Volksschule darf kein Einfallstor für gesellschaftliche Ordnungsvorstellungen sein, die unserer Gleichberechtigung und unserer freiheitlichen Rechtsordnung widersprechen. Der politische Islam darf nicht als private Glaubensfrage verharmlost werden.»

Kantonsrätin Sandra Bossert stellt klar: «Mit der Überweisung der Motion hat der Kantonsrat anerkannt, dass der Schutz von Frauen und Mädchen nicht unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit relativiert werden darf. Die Gleichberechtigung muss gerade an unseren Schulen konsequent gelebt werden.»

Parteipräsident Domenik Ledergerber würdigt den Entscheid: «Die Überweisung unserer Motion ist ein wichtiger Etappensieg für die Gleichberechtigung, die Integration und unsere freiheitlichen Schweizer Werte. Gerade die Volksschule muss diese Werte nicht nur vermitteln, sondern auch konsequent vorleben. Nun steht der Regierungsrat in der Pflicht, eine wirksame gesetzliche Grundlage für ein Kopftuchverbot auszuarbeiten.»

Die SVP des Kantons Zürich wird die weitere Umsetzung der Motion aufmerksam und kritisch begleiten. Aufgrund des knappen Abstimmungsergebnisses prüft sie weiterhin die Lancierung einer kantonalen Volksinitiative, damit nötigenfalls auch die Zürcher Bevölkerung über ein Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen und Kindergärten entscheiden kann.

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