Keine Unterdrückung von Frauen und Mädchen an Zürcher Schulen und Kindergärten
Die SVP des Kantons Zürich hat heute im Kantonsrat eine Motion eingereicht, die das Tragen von religiös oder weltanschaulich begründeten Kopfbedeckungen bei Frauen und Mädchen an den öffentlich-rechtlichen Schulen und Kindergärten des Kantons Zürich grundsätzlich untersagt.

Das Kopftuch mit seinem diskriminierenden Charakter darf darum in unseren Kindergärten und Schulen keinen Platz haben. Bild: Pexels
Das Verhüllen des Kopfes bei Frauen und Mädchen ist ein Symbol von Zwang und Unterdrückung und steht in deutlichem Widerspruch zu unserer Verfassung, die Gleichberechtigung vorschreibt und Diskriminierung untersagt. Unsere Schulen haben den Auftrag, den Kindern und Jugendlichen humanistische und demokratische Werte zu vermitteln. Ein Bildungssystem, das die Verhüllung des Kopfes toleriert, kann diese Aufgabe nicht glaubhaft erfüllen. Aus diesem Grund soll das Verbot für Schülerinnen, aber auch für Lehrerinnen gelten.
Kantonsrat Tobias Infortuna führt aus: «Ein Kopftuch widerspricht dem pädagogischen Ziel der Gleichberechtigung und Chancengleichheit. Unsere Schulen müssen ein Ort der freien Entwicklung sein, wo gleiche Rechte für alle Kinder und Jugendlichen gelten.»
Für die SVP ist klar, dass muslimische Kopfbedeckungen nicht nur den Werten der Schweiz, sondern auch der Verfassung widersprechen. Symbole und Kleidungsstücke der anderen bei uns verbreiteten Religionen können nicht mit dem muslimischen Kopftuch verglichen werden, weil letzteres nur für Mädchen und Frauen vorgesehen ist und somit eine Markierung und Diskriminierung bedeutet.
Domenik Ledergerber, Kantonsrat und Präsident der SVP des Kantons Zürich, betont: «Unsere Schulen sind auch ein Ort der Integration. Die muslimischen Kopfbedeckungen aber erschweren eine erfolgreiche Integration erheblich oder können sie sogar verhindern.»
In unseren Bildungseinrichtungen muss eine freie Entfaltung aller Frauen und Mädchen garantiert sein. Chancengleichheit und Gleichberechtigung müssen allen Beteiligten der Volksschule gleichermassen zustehen.
Tobias Weidmann, Fraktionspräsident der SVP im Zürcher Kantonsrat, ergänzt: «Es kann nicht sein, dass man sich auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit beruft, um Unterordnung und Diskriminierung zu rechtfertigen.»
Die Volksschule – und mit ihr auch das Lehrpersonal in seiner Vorbildfunktion – muss sich mit unseren Werten von Gleichberechtigung und gleichen Freiheiten klar gegen Unterdrückung und Diskriminierung stellen. Das Kopftuch mit seinem diskriminierenden Charakter darf darum in unseren Kindergärten und Schulen keinen Platz haben.