Mobilitätsinitiative: Bundesgericht stoppt Verzögerungstaktik der Stadt Zürich

Der Zürcher Stadtrat hat die deutliche Niederlage vom 30. November immer noch nicht verkraftet. Bild: zVg
Das Bundesgericht hat entschieden, der Beschwerde der Stadt Zürich gegen die Umsetzung der Mobilitätsinitiative keine aufschiebende Wirkung zu gewähren. Damit kann der Regierungsrat die Umsetzung des Volksentscheids nun in Kraft setzen, bis das Bundesgericht materiell über die Beschwerde entscheidet.
Für die SVP ist der Entscheid ein wichtiges Signal für den Respekt gegenüber demokratischen Entscheiden. Nationalrat Mauro Tuena begrüsst den Entscheid aus Lausanne: «Das Bundesgericht bestätigt, dass ein klarer Volksentscheid nicht einfach sistiert werden kann. Die Zürcherinnen und Zürcher haben sich deutlich gegen flächendeckendes Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen ausgesprochen.»
Der Entscheid stelle sicher, dass der Volkswille während des laufenden Verfahrens weiterhin Gewicht hat. Parteipräsident und Kantonsrat Domenik Ledergerber richtet den Blick insbesondere auf die Stadt Zürich: «Auch der Zürcher Stadtrat muss akzeptieren, dass demokratische Volksentscheide gelten – selbst dann, wenn sie politisch nicht ins eigene Konzept passen.»
Die SVP des Kantons Zürich erwartet nun, dass die Stadt Zürich den Entscheid respektiert und auf weitere Verzögerungstaktiken verzichtet. Statt ideologischer Experimente braucht Zürich eine verlässliche Verkehrspolitik, die den Bedürfnissen der Bevölkerung, der Wirtschaft und des öffentlichen Verkehrs gerecht wird.