Parlamentarische Initiative: Sozialabzüge für Mieter und Wohneigentümer
Der Artikel 34. 1 des Steuergesetz (StG) vom 8. Juni 1997 wird um Absatz 4 ergänzt: Vom Reineinkommen können steuerpflichtige Personen an ihrem Wohnsitz im Kanton Zürich für die selbstbewohnte Mietwohnung 30% der Wohnungsmiete exkl. Nebenkosten oder für das selbstbewohnte Wohneigentum 30% des steuerbaren Reinertrages aus der Liegenschaftennutzung, höchstens jedoch CHF 10’600.00 im Jahr, als Mieterabzug, resp. Eigentümerabzug geltend machen.

Begründung:
Im ganzen Kanton Zürich, insbesondere in den grösseren Städten, steigen die Mieten permanent. Wer nicht über die richtigen Beziehungen verfügt, hat im Grossraum Zürich kaum mehr eine Chance, eine Wohnung zu erhalten, welche subventioniert oder selbstverwaltet vermietet wird.
Wir stehen in den Ballungsräumen heute vor der paradoxen Situation, dass sich ca. 1/3 der Mieter in der privilegierten Situation befinden, aufgrund ihres subventionierten Mietzinses deutlich unterhalb des Medians, in eine einkommensmässig massiv bessere Situation zu kommen, während diejenigen rund 2/3, welche Markpreise bezahlen müssen, in vielen Fällen die Privilegierung des ersten Drittels über ihre Steuern mittragen müssen.
Wer nicht zu den Glücklichen gehört, sich eine Wohnung deutlich unterhalb der Marktmieten sichern zu können, ist doppelt und dreifach bestraft: Er muss sein ganzes Einkommen versteuern und dabei einen erheblichen Anteil davon für seine, resp. die Wohnung seiner Familie aufwenden.
Nachdem alle Bemühungen, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, die Missstände nur verstärkt haben, sollen nun alternative Instrumente angewendet werden, wie sie sich in den Kantonen Zug und Neuenburg seit Jahren erfolgreich etablieren konnten.
Mit der bevorstehenden Erhöhung des Eigenmietwerts sind auch Massnahmen für Eigentümer gerechtfertigt. Auch den Wohneigentümern soll die Mehrbelastung, welche aus einer fiktiven Einkommenserhöhung resultiert, reduziert werden.
Christoph Marty
Marcel Suter
Patrick Walder