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Nein zur Neuregelung des Referendumsrechts

Kantonsrat Ernst Schibli, Präsident der SVP-Kantonsratsfraktion, der die Pressekonferenz leitete, hielt in seinen
Ausführungen fest, dass Verfassungs- und Gesetzesänderungen im Kanton Zürich nach geltendem Recht in die
Entscheidungskompetenz des Volkes fallen. Diese Regelung habe sich bewährt. Die Zuständigkeit des Volkes
in wichtigen Fragen biete Gewähr, dass Fehlleistungen der Politik an der Urne korrigiert werden können. Dieser
Umstand zwinge die gesetzgebende Instanz dazu, sich bei ihrer Tätigkeit am Puls des Volkes zu orientieren und
die Bevölkerung in die Überlegungen und Entscheide miteinzubeziehen. Mit der Abstimmungsvorlage zur Neure-
gelung des Referendumsrechts werde nun versucht, das Volk dazu zu bewegen, eines seiner ureigensten Rech-
te massiv einzuschränken. Die SVP ist nicht bereit, ein solches Unterfangen mitzutragen. Deshalb bekämpft sie
die Neuregelung des Referendumsrechts.
Kantonsrätin Annelies Schneider-Schatz legte in ihrem Referat die einzelnen Gründe dar, aus denen die SVP
gegen die Abstimmungsvorlage antritt. Gemäss Schneider bedeutet die vorgesehene Neuregelung des Referen-
dumsrechts eine Gewichtsverschiebung zugunsten der repräsentativen Demokratie und zuungunsten des Volkes.
Die Rechte des Parlaments würden aus- und die Rechte des Volkes abgebaut. Hier gilt für die SVP der Grund-
satz: Wehret den Anfängen! Mit der Abschaffung des obligatorischen Referendums im Kanton Zürich würden fal-
sche Signale gesetzt und der Tendenz zum Abbau der Demokratie, die auch auf Ebene Bund zu beobachten ist,
würde Vorschub geleistet.
Die heutige Regelung gewährt für Gesetzesvorlagen ein Mindestmass an Transparenz. Wenn, wie es heute der
Fall ist, jedes Gesetz obligatorisch dem Stimmvolk vorgelegt werde, besteht am ehesten die Gewähr, dass über
neu zu schaffende Gesetze auch eine öffentliche politische Diskussion stattfindet. Bei einem Verzicht auf die
obligatorische Abstimmung dagegen würden viele Gesetze unter Ausschluss der Öffentlichkeit erlassen. Einer
Kabinettspolitik im Geheimen wären damit Tür und Tor geöffnet.
Durch die neue Regelung würde laut Schneider die Gesetzesflut erhöht. Mit der Abschaffung des obligatorischen
Referendums wäre es inskünftig für den Kantonsrat noch einfacher, neue Gesetze zu schaffen. Im weiteren wäre
die neue Regelung auch zwangsläufig mit zusätzlichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Neue Gesetze be-
deuten häufig auch neue Steuern, Gebühren und Abgaben. Mit einer Erhöhung der Gesetzesflut würde demnach
auch die finanzielle Belastung der Bevölkerung zunehmen. Gemäss Schneider hat sich die heutige Regelung be-
währt. Daran will die SVP nichts ändern, und sie lehnt den geplanten massiven Eingriff in die direktdemokrati-
schen Befugnisse ab. Bei Gesetzesvorlagen muss auch in Zukunft das Zürcher Stimmvolk das letzte Wort haben.
Kantonsrat Alfred Heer stellte die geplante Abschaffung des obligatorischen Referendums in den Zusammenhang
mit den Bestrebungen auf Ebene Bund, die direkte Demokratie einzuschränken. Auf Bundesebene ist gemäss
Heer ein systematischer Abbau der Volksrechte geplant. So sollen die Unterschriftenzahlen für Referendum und
Verfassungsinitiative erhöht werden. Zusammen mit dem vorgesehenen Staatsvertragsreferendum sollen inskünf-
tig gestützt auf Staatsverträge erlassene Gesetze nicht mehr dem Referendum unterstellt sein. Die Befugnisse
des Parlaments sollen mit der Möglichkeit, einen Haupt- und einen Alternativvorschlag dem Referendum zu unter-
stellen, weiter ausgebaut werden. Sodann ist vorgesehen, in der Verfassung den Grundsatz zu verankern, dass
das Völkerrecht entgegenstehendem Landesrecht vorgeht. Gemäss Heer besteht eine eigentliche Tendenz, die
Volksrechte auf allen Ebenen mehr und mehr einzuschränken und abzubauen.
Nach dem Willen der Classe politique geht es offensichtlich auch auf der Ebene der Gesetzgebung darum, euro-
kompatibel zu werden. Gegen solche Bestrebungen und gegen den schleichenden Demokratieabbau in unserem
Land sowie im Kanton Zürich wird sich die SVP mit all ihrer Kraft zur Wehr setzen. Am 27. September 1998 findet im Kanton Zürich eine Volksabstimmung über die Neuregelung des Re-
ferendumsrechts statt. Anlässlich einer Pressekonferenz vom Mittwoch, 27. August 1998, haben die SVP-
Exponenten Ernst Schibli, Kantonsrat und Fraktionspräsident, Annelies Schneider-Schatz, Kantonsrä-
tin, sowie Kantonsrat Alfred Heer die Gründe dargelegt, aus denen die SVP gegen die Abstimmungs-
vorlage antritt.

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