Neues Standortförderungs- und Unternehmensentlastungs-Gesetz

Bild: SVP
Unternehmen administrativ entlasten
Die Beiträge an Standortförderungsorganisationen waren bis heute nicht gesetzlich geregelt. Dies bemängelte die Finanzaufsicht des Kantons Zürich.
Weiter verlangte die PI Vogel (KR-Nr. 66/2021) Verbesserungen im Gesetz zur administrativen Entlastungen von Unternehmen (EntlG, LS 930.1).
Die wichtigsten Neuerungen sind erstens in der Standortförderung:
Ziele und Mittel der Standortförderung sind nun klar bezeichnet. Das Gesetz regelt ferner die Zusammenarbeit des Kantons mit anderen Akteuren. Neu wird die zuständige Volkwirtschaftsdirektion über die Standortattraktivität berichten, im Vergleich mit interkantonalen und internationalen Standorten. Der Bericht zeigt Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Standortförderung des Kantons Zürich auf.
«Es ist sinnvoll, wenn die Regierung neu aufzeigen muss, wie der Kanton Zürich sich im Vergleich zu anderen Kantonen und international behauptet. Nachbarkantone wie Aargau, Thurgau oder Schaffhausen haben uns bei den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein- oder sogar überholt», äusserte sich Kommissionspräsident KR Marcel Suter.
Und zweitens in der Unternehmensentlastung:
Der Kanton und die öffentlich-rechtlichen Anstalten sollen den Vollzug mittels einfacher und effizienter Verfahren ausgestalten. Die Unternehmen sollen künftig risikobasiert kontrolliert werden. Der Verkehr mit Behörden soll Unternehmen über eine einheitliche elektronische Schnittstelle ermöglicht werden. Damit die Folgen von komplexen Regulierungen sachkundig abgeschätzt werden können, soll die künftig für die Regulierungsfolgenabschätzung zuständige Volkswirtschaftsdirektion externe Fachleute (Verbände usw.) hinzuziehen. Die Volkswirtschaftsdirektion muss sich neu mit interessierten Verbänden und Unternehmen jährlich austauschen. Die Rechtsgrundlagen für rasches und zielgerichtetes Handeln in Krisensituationen werden hier weiter geregelt. Beschliesst der Bund Unterstützungsmassnahmen, an denen sich der Kanton beteiligen muss, beschliesst der Kantonsrat abschliessend über deren Finanzierung.
«Aus zwei Gesetzen wird eines und die Verbände und andere Organisationen werden mehr einbezogen für die wichtige administrative Entlastung von Unternehmungen», sagt KR Paul Mayer. KR Patrick Walder ergänzt: «Es ist erfreulich, dass mit diesem Gesetz die Unternehmen von Bürokratie entlastet werden sollen. Wichtig ist aber, dass dieser Konsens der bürgerlichen Parteien in der Verwaltung konsequent umgesetzt wird».
Die SVP unterstützt das neue Gesetz und wird in Zukunft genau hinschauen, ob es griffig genug ist, um KMU administrativ zu entlasten. Die SVP Kanton Zürich wird sich weiterhin für attraktive Rahmenbedingungen für KMU und Grossfirmen in unserem Kanton Zürich einsetzen.