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Der volkswirtschaftliche Nutzen überwiegt

Am 24. November stimmen wir über den Ausbauschritt von sechs Autobahnabschnitten ab. Auch wenn ein geringer Anteil an Fruchtfolgeflächen betroffen ist, überwiegt der Nutzen einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur für unsere Wirtschaft und unsere Mobilität.

Tägliche Staus belasten die Infrastruktur und verursachen erhebliche wirtschaftliche Einbussen. Bild: Keystone/SDA

Die Vorlage zum «Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen» sieht den Ausbau von sechs wichtigen Autobahnabschnitten in den Regionen Bern, Basel, Schaffhausen, St. Gallen und Waadt vor – darunter drei Tunnelprojekte. Für den Ausbau werden acht Hektar Wald und zehn Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche beansprucht. Dies erfordert eine kritische Abwägung, da wertvolle Anbauflächen geopfert werden müssen. Dem gegenüber steht der immense volkswirtschaftliche Nutzen, den die Entlastung und Modernisierung des zunehmend überlasteten Nationalstrassennetzes verspricht. Weil das Referendum ergriffen wurde, wird am 24. November das Volk entscheiden.

Landwirtschaft auf funktionierende Verkehrsinfrastruktur angewiesen

Seit 1990 hat sich der Verkehr auf den Nationalstrassen verdoppelt. Tägliche Staus belasten die Infrastruktur und verursachen erhebliche wirtschaftliche Einbussen. Um dem Stau zu entgehen, nutzen viele Verkehrsteilnehmer, darunter auch Lastwagen, zunehmend Ausweichrouten durch Dörfer und Wohngebiete. Dieser Verkehr mindert die Lebensqualität durch Lärm und stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Auch die Landwirtschaft ist auf eine reibungslos funktionierende Infrastruktur angewiesen: Der tägliche Transport von Gütern wie Milch sowie die Versorgung mit Lebensmitteln erfolgt grösstenteils über die Strasse.

Der Verbrauch von Fruchtfolgeflächen ist marginal

Von den insgesamt 53 Hektar Fläche, die für den Ausbau genutzt werden, entfallen nur 19 Prozent auf Fruchtfolgeflächen – und diese müssen gemäss Sachplan Fruchtfolgeflächen vollständig kompensiert werden. Für die betroffenen acht Hektar Wald sind Ersatzaufforstungen auf unbewirtschafteten Flächen vorgesehen, beispielsweise an bereits ungenutzten Alpweiden. Auch die ökologischen Ausgleichsmassnahmen werden ausserhalb der landwirtschaftlich genutzten Flächen durchgeführt. Daher ist der Verlust an Kulturland als marginal einzustufen und steht in keinem Verhältnis zu den beispielsweise geforderten 1200 Hektar neuen Feuchtgebieten auf Ackerland alleine im Kanton Zürich. Vor diesem Hintergrund überwiegt der Nutzen des Autobahnausbaus, insbesondere in Bezug auf die Verbesserung von Sicherheit und Lebensqualität. Zumal die Finanzierung auch nicht über das belastete Bundesbudget, sondern über den Strassenfonds erfolgt, welcher durch die Treibstoffabgaben zweckgebunden gespeist wird. Diese Ansicht teilen Bundesrat und Parlament; sie empfehlen, die Vorlage anzunehmen.

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