Mitmachen
Artikel

JA zu einem starken Wirtschaftskanton Zürich

Am 18. Mai stimmt die Zürcher Stimmbevölkerung über die Steuervorlage 17 ab. Jene sieht eine Senkung der Gewinnsteuern für Unternehmen von 7 auf 6 Prozent vor.

Am 18. Mai stimmt die Zürcher Stimmbevölkerung über die Steuervorlage 17 ab. Bild: SVP 

Das Zürcher Stimmvolk hat im September 2019 einer ersten moderaten Senkung des Gewinnsteuersatzes von 8 auf 7 Prozent zugestimmt. Als Folge konnte der Kanton Zürich mit Schritt 1 der Steuervorlage 17 die Vorgaben des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) umsetzen. Mit der im Mai zur Abstimmung stehenden Änderung des Steuergesetzes (Schritt 2 der Steuervorlage 17), soll der Gewinnsteuersatz weiter von 7 auf 6 Prozent gesenkt werden. Dadurch wird die gesamte Gewinnsteuerbelastung von 19,6 auf 18,1 Prozent reduziert (direkte Bundessteuer, Staats- und Gemeindesteuern in der Stadt Zürich, berechnet auf dem Gewinn vor Steuern).

Für einen attraktiven Wirtschaftsstandort

Die Steuererträge von Unternehmen sind für den Wirtschaftskanton Zürich und seine Gemeinden von grosser Bedeutung. Rund 20 Prozent der Steuererträge des Kantons stammen von juristischen Personen. Allerdings sind die Gewinnsteuern, die der Kanton Zürich von den Unternehmen erhebt, heute die zweithöchsten der Schweiz. Die Position des Kantons Zürich hat sich in der Rangliste der steuerlichen Belastung für Unternehmen in den Kantonen laufend verschlechtert. Seit dem Jahr 2006 hat Zürich 12 Plätze eingebüsst. Folglich sind in den letzten Jahren mehr Unternehmen aus dem Kanton Zürich abgewandert, als neue hinzugezogen sind. Denn die Steuerbelastung ist in Nachbarkantonen wie Zug oder Schwyz sowie in anderen Wirtschaftszentren wie Basel-Stadt oder Genf deutlich tiefer als im Kanton Zürich. Mittlerweile wandern die Unternehmen aber auch in weitere benachbarte Kantone wie St. Gallen, Aargau, Schaffhausen oder Thurgau ab. Die Folge ist, dass Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und Ausbildungsplätze verloren gehen. Die im Mai zur Abstimmung stehende Änderung des Steuergesetzes hat zum Ziel, Zürich als Wirtschaftsstandort zu stärken. Insbesondere sollen Abwanderungen von Unternehmen und Standortwechsel von gewinnbringenden Geschäftstätigkeiten in andere Kantone verhindert werden. Dadurch kann das Steuersubstrat gestärkt sowie der Wohlstand der Bevölkerung und die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Zürich gesichert werden, was letzten Endes der Gesamtbevölkerung wieder zugutekommt.

über den Autor
Tiziana Meier
SVP (ZH)
weiterlesen
Kontakt
SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf
Telefon
044 217 77 66
Fax
044 217 77 65
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden