Gesetzliche Festlegung der Obergrenze bei der Aufnahmequote von Asylsuchenden
Mit einer Parlamentarischen Initiative, lanciert von der SVP und der FDP, sollte das Sozialhilfegesetz (SHG) um eine Obergrenze der Aufnahmequote von Asylsuchenden von 1,0 Prozent pro Einwohnerin bzw. Einwohner einer Gemeinde ergänzt werden. Zudem sollten nur Asylsuchende nach abgeschlossenem Verfahren den Gemeinden zugeteilt werden können.

Die Reaktion der Gegner auf den Sieg der SVP gegen den Zürcher Klima-Wahn: Würden sie auch nur einen kleinen Teil ihrer (kriminellen) Energie in die Bekämpfung des Asylchaos investieren, ginge es der Schweiz um einiges besser. Bild: SVP Kanton Zürich
Ziel dieser Initiative war es, die Gemeinden von der grossen Belastung der Asylsituation zu entlasten. Insbesondere in Gemeinden mit wenig gemeindeeigenen Liegenschaften ist die Bereitstellung von Wohnräumen für Asylsuchende ausserordentlich schwierig. Die Missstimmung in der Bevölkerung ist gross. So werden Bauten – etwa Wohncontainer für Asylunterkünfte – von der Stimmbevölkerung regelmässig abgelehnt. Ein kurz- und mittelfristiger Ausweg aus dieser schwierigen Situation ist oft das teure Anmieten von Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt, was diesen zusätzlich belastet und den Wohnungsmangel verschärft.
Viele Gemeinden standen bereits mit der Quote von 1,3 Prozent vor infrastrukturellen Problemen. In einigen Gemeinden konnte die erhöhte Aufnahmequote von 1,6 Prozent, die seit Juli 2024 gilt, noch gar nicht vollzogen werden. Die jetzige Regelung funktioniert in der Praxis nicht, da die Fristen für die Umsetzung einer erhöhten Quote viel zu kurz sind.
Mit einer fixen Obergrenze wäre die Planbarkeit im Asylwesen deutlich einfacher geworden. Die Planung der Betreuung, die Anstellung der notwendigen Mitarbeitenden, die Bereitstellung des benötigten Wohnraums sowie die Planung der Schulinfrastruktur wären dadurch erheblich erleichtert worden.
Das Flüchtlings- und Asylwesen ist eine Verbundaufgabe aller drei Staatsebenen. Die Gemeinden als unterste dieser Ebenen leisten einen enormen Aufwand, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. Bei einer festgelegten Obergrenze müssten Bund und Kanton mehr Verantwortung übernehmen und die Gemeinden könnten entlastet werden.
Was mich erstaunt: Die gleichen Kantonsrätinnen und Kantonsräte, die über mangelnden Wohnraum klagen, befürworten eine ausufernde Asylpolitik. Ebenso monieren dieselben Personen die hohen Wohnungspreise, sind aber gleichzeitig gegen die Festlegung einer Obergrenze für die Aufnahmequote von Asylsuchenden. Wo bleibt hier der soziale Gedanke? Sind die Asylsuchenden wichtiger als die einheimische Bevölkerung, die bei der Suche nach bezahlbarem Wohnraum regelmässig auf der Strecke bleibt? Leider wurde die Parlamentarische Initiative mit 94 Nein- zu 75 Ja-Stimmen nicht überwiesen.