Kontrollwahn und Totalüberwachung auch beim Bargeld
Freiheitliche Ideen und verfassungsmässig garantierte Freiheitsrechte gehen schlimmen Zeiten entgegen. Kontrollwahn ist überall festzustellen, das Geld wird mit zunehmendem Verzicht auf Bargeld weiterhin staatlich kontrolliert. In der EU wird bereits über den digitalen Euro geredet. Und die Schweiz hat nichts Gescheiteres zu tun, als dem Unterwerfungsbeschleuniger E-ID mit einem Zufallsmehr zuzustimmen.

Bargeld: ein Stück gelebte Freiheit – zunehmend verdrängt durch digitale Kontrolle. Bild: SVP Schweiz
Sorgen der Bürger zeigen sich immer, wenn sie mit Ideen an die Öffentlichkeit treten. So fordert ein Bürger im Kanton Zürich mit einer Einzelinitiative eine Bargeld- Annahmepflicht. Kritiker befürchten bereits eine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit. Das ist sicher übertrieben und geht am eigentlichen Thema vorbei.
Überwachungsgesellschaft Kunsthaus
Seit dem 1. September akzeptiert das Kunsthaus Zürich keine Barzahlungen mehr. Wer ein Ticket kaufen will, muss digital zahlen – mit Karte oder App. Für gewisse Menschen ein Ausschlussgrund: Er lebe konsequent bargeldbasiert und werfe der Institution vor, einen Beitrag zur «Überwachungsgesellschaft» zu leisten, berichtete der «Tages-Anzeiger » von einem Bürger. Rechtlich ist der Entscheid des Kunsthauses zulässig: Laut Bundesgesetz über die Zahlungsmittel darf vom Barzahlungsgebot abgewichen werden – sofern Kunden im Vorfeld klar informiert werden.
Kunstinstitution will nur elektronisches Geld
Dem Kunsthaus müssen auf Grund dieser Benachteiligung zwingend Gelder gestrichen werden. Das Kunsthaus muss auch behindertengerecht sein. Ebenso hat es die Barzahlung eines Tickets einfach zu ermöglichen. Und wer war noch einmal der Präsident der Kunstgesellschaft, des Trägervereins des Kunsthauses? Philipp Hildebrand, früherer Nationalbank-Direktor und Blackrock- Diener. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Verknüpfung mit elektronischer ID
Christine Lagarde, Chefin der Europäischen Zentralbank, verplapperte sich kürzlich bei einem Livemitschnitt mit ihren Äusserungen: Es gehe ihr beim elektronischen Geld nur um die Kontrolle des Bürgers sowie die Verknüpfung mit der elektronischen ID der Person mit dem digitalen Euro und der Kontrolle des Geldmengenflusses. Wie man sieht, wird die E-ID bereits zur Kontrolle des Bürgers gebraucht. Die Schweiz hat damit am vergangenen Sonntag einem weiteren Mosaikstein zur totalen Überwachung zugestimmt.
In der Schweiz muss die Versorgung mit Bargeld gewährleistet sein, und die Landeswährung ist der Schweizerfranken. Der Nationalrat war im März 2025 damit einverstanden, die Verfassung entsprechend mit einem Gegenvorschlag zur Bargeld-Initiative zu ergänzen. Neue Vorschriften kommen damit aber nicht. Mit 185 zu 6 Stimmen sagte die Grosse Kammer Ja zur Revision des Geld- und Währungsartikels. Bereits geltende Gesetzesbestimmungen werden damit unverändert in die Verfassung geschrieben. Vorgeschlagen hatte dies der Bundesrat, als direkten Gegenvorschlag zur Bargeld- Initiative.
Gegenvorschlag löst das Problem nicht
Wenn es das Ziel ist, Bargeld als dauerhaft unabhängiges Zahlungsmittel zu erhalten, macht der von Bundesrat und Parlament verabschiedete Gegenvorschlag nur wenig Sinn. Darin steht nur: «Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung.» Damit wird digitales Geld nicht ausgeschlossen. Der Bund bekommt schlicht und einfach keine Verpflichtung, dass man mit Münzen und Noten überall bezahlen kann.
Wie konsequent wird Bargeld geschützt?
Die Bevölkerung wird bald entscheiden, wie konsequent die Schweiz physisches Bargeld schützen will. Die Initiative fordert vom Bund, vor allem in Krisen und bei Diskriminierung von Alten, Behinderten und nicht digitalen Menschen, Gesetze zu erlassen, die diesen Missstand korrigieren. Der Gegenvorschlag hat klar weniger Schutzwirkung und Handlungsspielraum. Der Bund entzieht sich der Verantwortung, in Krisen oder bei Bedarf korrigierend einwirken zu können. Er gibt die «Sicherstellung des Bargeldes» in die alleinige Verantwortung der Nationalbank ab.