NEIN zur Prämienverbilligung für reiche Sozis
Nach den Herbstferien kümmern sich Herr und Frau Zürcher um die Planungen des letzten Quartals und in dieser Zeit steht die Krankenversicherung im Mittelpunkt. Denn alljährlich, im Oktober und November, ist der Prämienanstieg für das nächste Jahr bekannt und der Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse sollte geprüft werden.

Mit der IPV-Vorlage wird nicht mehr Geld verteilt – es wandert lediglich vermehrt in die Taschen der «Cüpli»-Sozis. Bild: zVg
Dabei drängt sich der Prämienrechner der Sozialversicherungsanstalt (SVA) auf, um die Gegebenheiten für eine Prämienvergünstigung zu klären. Denn die individuelle Prämienverbilligung (IPV) muss jährlich neu beantragt werden.
Prämienrechner: IPV-Anspruch prüfen
Natürlich sind die Sorgen der drückenden Prämienlast auch gerne und oft Inhalt der politischen Diskussion. Doch bei der Lösung des Problems der steigenden Krankenkassenprämien liegen Meinungen, Ideen und Vorschläge weit auseinander… Immer wieder und jährlich wiederkehrend wollen Linke und Grüne ihr Generalrezept anwenden. Will heissen: Lösung verstaatlichen und das Ganze mit dem Geld «der Reichen » zudecken. Diese Ansätze waren in der Vergangenheit allesamt zum Scheitern verurteilt.
Geldverschwendung mit der Giesskanne
2011 lehnten die Stimmberechtigten die kantonale Volksinitiative «Prämienverbilligung jetzt!», die einen Kantonsbeitrag von 115% forderte, ab. Zehn Jahre später lehnten sie die kantonale Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle », die einen durchschnittlichen Kantonsbeitrag von 100% (Vierjahresdurchschnitt) vorsah, ebenfalls ab.
2024 wurde die eidgenössische Volksinitiative «Prämien-Entlastungs-Initiative », die für den Kanton Zürich laut Schätzungen zu jährlichen Mehrkosten von über 300 Millionen Franken geführt hätte, mit einem Zürcher Nein-Stimmenanteil von über 60% abgelehnt. Der indirekte Gegenvorschlag der eidgenössischen Räte zu letzterer Volksinitiative wurde aber gutgeheissen und die Kantone somit verpflichtet, einen Mindestbeitrag für die IPV bereitzustellen. Diese Änderung tritt voraussichtlich 2026 in Kraft.
System wird per 2028 angepasst
Am 30. November 2025 wird den Stimmberechtigten im Kanton Zürich ein aufgewärmter Versuch zur Erhöhung des Kantonsbeitrags auf 100% der IPV unterbreitet. Ein weiteres Unterfangen des Kantonsrates, welches zur Unzeit auf dem Tisch liegt und jährlich rund 50 Millionen Franken Mehrkosten verursachen würde… Warum zur Unzeit? Weil diese Erhöhung wegen des vorgenannten Gegenvorschlags nur für die Jahre bis 2028 «Wirkung» erzielen würde. Zudem erzielt diese IPV-Erhöhung nicht die gewünschte Wirkung – bedarfsgerechte Entlastung von tiefen und mittleren Einkommen – sondern kommt vor allem den «Gutverdienern», die wirklich keine Entlastung brauchen, zugute.
Gutverdiener werden beschenkt
Böse Zungen behaupten, die Damen und Herren der linken Hälfte des Kantonsrats hätten sich selbst die Prämien verbilligt. Grundsätzlich hat diese geplante Beitragserhöhung aber genau diesen Effekt. Gutverdiener, die mit ihrem Steuersubstrat die IPV finanzieren, könnten plötzlich und kurzzeitig auch Prämienverbilligungen erwirken. Zu den Menschen in bescheidenen Verhältnissen würden plötzlich auch steuerbare Einkommen über 120 000 Franken gehören, bei Familien mit Kindern bis weit über 150 000 Franken. Die tiefen Einkommen hingegen würden «stehen» bleiben und nur eine geringfügige Entlastung erfahren.
Prämienverbilligung auch in Zukunft bedarfsgerecht ausschütten
Grundsätzlich wird die Prämienverbilligung bedarfsgerecht ausgeschüttet und dazu gehören drei wichtige Berechnungsparameter:
- a) die Referenzprämie (korrekt: regionale Referenzprämie, es bestehen drei Prämienregionen im Kanton Zürich);
- b) der Eigenanteil, welcher von jeder Bezüger-Gruppe gestemmt werden muss; und
- c) die Bezüger-Quote (der IPV), welche als Vorgabe für den kantonalen Prämienverbilligungsbeitrag gilt.
Eine kantonale Giesskanne für städtische Sozis!
Zuerst der einfachste Teil: Die gesetzlichen Regelungen, wer überhaupt anspruchsberechtigt ist, ändern sich nicht. Somit wird das eingeschossene Geld einfach anders verteilt. Die regionale Referenzprämie ändert sich auch mit grösserem kantonalem Finanzierungsbeitrag nicht. Auch der Eigenanteil wird nicht angetastet und somit ist klar, dass die Bezüger-Quote erhöht wird. Jetzt zeigt sich: Nicht die Bedürftigen bekommen mehr, nein, der grössere Betrag kommt einfach mehr Leuten zugute…
Somit liegt es auf der Hand: Das sozialistische Mittel, einfach mehr Geld zu verteilen, kommt bei den bedürftigen Bevölkerungsschichten gar nicht an. Dafür beschenken sich die «Cüpli»-Sozialisten gleich selbst… und setzen in der Stadt Zürich noch eins «obendrauf».
Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich können nämlich zusätzlich noch über eine weitere städtische Entlastung abstimmen. Die rotgrüne Mehrheit beschenkt sich also gleich selbst, in der Stadt Zürich gleich noch doppelt! Natürlich auf Kosten der Steuerzahlenden, also des Mittelstandes. Wie dekadent ist also der Slogan «den Mittelstand entlasten », wenn dieser gleichzeitig immer mehr zur Kasse gebeten wird.
Fallen Sie also nicht auf diesen Trick herein und stimmen Sie NEIN am 30. November 2025 – NEIN zur Änderung des EG KVG und zur Erhöhung des kantonalen Anteils an der individuellen Prämienverbilligung!
Prüfen Sie Ihren IPV-Anspruch mit dem Prämienrechner:
