JA zur Änderung des Zivildienstgesetzes
Im Jahr 1996 wurde in der Schweiz der Zivildienst eingeführt. Ursprünglich sollte er ausschliesslich und in Ausnahmesituationen als Ersatz für den Militärdienst für Dienstverweigerer aus Gewissensgründen dienen. Ob diese Gewissensgründe tatsächlich vorhanden waren, wurde mittels einer Gewissensprüfung genau abgeklärt. So war es möglich, sogenannte Drückeberger herauszufiltern.

Eine einsatzfähige Armee und ein robuster Zivilschutz sind das Fundament für Schutz und Sicherheit. Bild: Adobe Stock
Im Jahr 2009 hat das Parlament gegen den Willen der SVP diese Gewissensprüfung abgeschafft. Der Systemwechsel hin zur sogenannten «Tatbeweislösung » wurde durch eine Revision des Zivildienstgesetzes beschlossen. Seitdem müssen junge Männer, die den Zivildienst anstelle des Militärdienstes wählen, nicht mehr vor einer Kommission begründen, warum sie einen Gewissenskonflikt haben. Als Beweis für die Ernsthaftigkeit ihres Anliegens (Tatbeweis) reicht es aus, dass sie bereit sind, einen Zivildienst zu leisten, der eineinhalbmal so lange dauert wie der Militärdienst. Das heisst: Seit 2009 hat ein junger dienstpflichtiger Mann faktisch die freie Wahl zwischen Militärdienst und Zivildienst.
Vom Ausnahmefall zur bequemen Alternative
Die Folgen sind fatal: Zwischen 1996 und 2008 absolvierten im Durchschnitt ca. 1500 Männer Zivildienst statt Militärdienst. 2009, also nach der Abschaffung der Gewissensprüfung, schnellte die Zahl massiv in die Höhe: Im Jahr 2025 drückten sich über 7200 gesunde junge Männer vor dem Militärdienst – Tendenz steigend! Der Zivildienst ist heute zur bequemen Alternative geworden, obwohl laut Verfassung keine Wahlfreiheit zwischen Militärdienst und Zivildienst besteht. All diese gesunden jungen Männer fehlen der Armee oder dem auf Katastrophen ausgerichteten Zivilschutz.
Diesen alarmierenden Zustand wollen nun Bundesrat und Parlament korrigieren. Die in der kommenden Abstimmung vom 14. Juni vorgeschlagenen Änderungen des Zivildienstgesetzes sind nicht gravierend, aber ein Schritt in die richtige Richtung.
Folgende sechs Massnahmen werden angepasst:
- Mindestanzahl von 150 Zivildiensttagen, egal wie viele Tage Militär geleistet wurden.
- Faktor 1,5-mal länger als Militärdienst gilt auch für Unteroffiziere und Offiziere.
- Keine Einsätze mehr im Zivildienst, die ein Medizinstudium voraussetzen.
- Keine Zulassung von Angehörigen der Armee mit null Restdiensttagen.
- Nach Zulassung zum Zivildienst gilt eine jährliche Einsatzpflicht.
- Wird das Gesuch während der Rekrutenschule gestellt, muss der lange Zivildiensteinsatz spätestens im Kalenderjahr nach der Zulassung abgeschlossen sein.
Zivildienst wieder auf den Ursprung zurückführen
Der Zivildienst ist die Ausnahme, der Militärdienst die Regel. Diesen Grundsatz wollen Bundesrat und Parlament mit diesen sechs Massnahmen stärken. Dazu soll das Problem gelöst werden, dass heute viele Armeeangehörige spät noch in den Zivildienst wechseln. Zudem braucht es Massnahmen, die verhindern, dass man im Zivildienst bessergestellt ist. Gemäss Vorgaben muss der Einsatz im Zivildienst etwa dem Einsatz im Militär gleichgestellt sein. Heute ist das definitiv nicht mehr der Fall. Schaut man sich auf dem «Jobportal» des Zivildienstes «ZiviConnect» um, findet man unzählige Stellen, die mit der Grundidee nichts zu tun haben. Unterstützung im Bereich Campaigning beim HEKS, Kommunikation bei Biovision, Öffentlichkeitsarbeit im Bereich angewandte Friedensförderung bei Swisspeace oder etwa bei der Max Havelar-Stiftung Unterstützung für die Abteilung internationale Zusammenarbeit. Das alles sind Bürojobs bei linken Organisationen, für welche sich unzählige «normale» Mitarbeitende finden lassen würden.
Diesem offensichtlichen Missbrauch muss ein Riegel vorgeschoben werden. Darum ist es wichtig, am 14. Juni ein deutliches JA zur Änderung des Zivildienstgesetzes in die Urne zu legen.