SPK-N will obligatorisches Referendum für EU-Vertragspaket
Das Vertragspaket Schweiz/EU stellt unsere Verfassung auf den Kopf: Über kantonale Kompetenzen würde neu der Bundesrat entscheiden. Die Volksrechte würden massiv eingeschränkt. Bei der Gesetzgebung wäre das Parlament oft nur noch in einer Zuschauerrolle: Entschieden würde in Brüssel. Daher ist für so ein Vertragspaket das Volksund Ständemehr zwingend. Genau so sieht es auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrats – ein richtungsweisender Vorentscheid.

Die SPK-N erachtet ein obligatorisches Referendum aufgrund der verfassungsrechtlichen Tragweite des Vertragspakets als zwingend. Bild: SVP Kanton Zürich
Hauptziel der EU ist die Schaffung eines Binnenmarkts mit einheitlicher Rechtsordnung. Darum ist es für die EU wichtig, dass alle Vertragspartner rechtliche Anpassungen schnell und vollständig übernehmen. Im Fachjargon heisst dies «dynamische Rechtsübernahme». Dazu würde sich die Schweiz bei einer Unterzeichnung der neuen Verträge verpflichten.
Viele Kantone (und auch die Konferenz der Kantonsregierungen) haben noch nicht gemerkt, dass das Vertragspaket die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen massiv verändert: In der EU werden viele Bereiche über Unionsrecht geregelt, die hierzulande in kantonaler Kompetenz sind. Über seine aussenpolitische Zuständigkeit will der Bundesrat den Kantonen diese Kompetenzen auf kaltem Weg und ohne Verfassungsänderung aberkennen.
Streit um Zuständigkeiten
Der Ständerat gilt als eher EU-kritisch. Daher beraten im Ständerat die einzelnen Sachkommissionen das Vertragspaket Schweiz/EU. In den letzten Wochen hörte man Experten an, derzeit wird die Vorlage diskutiert. Anders im Nationalrat: Dort entschied die Ratsleitung, die ganze Vorlage der Aussenpolitischen Kommission (APK) zuzuweisen. Der APK gehören etliche EU-Turbos an, die weder ein Interesse an einer detaillierten Debatte noch an einem obligatorischen Referendum haben.
Nun hat die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerats einen wichtigen Antrag formuliert, der das Vertragspaket mit einer Vorlage für eine Verfassungsänderung verbinden will. Diese Änderung würde klarstellen, dass der Zuwanderungsartikel 121a BV im Falle einer Zustimmung nicht mehr gelten würde. Er gibt dem Parlament aber auch die Möglichkeit, Entscheide zu fällen, die dem Vertragspaket widersprechen. Das Bundesgericht müsste sich daran halten.
Obligatorisches Referendum zwingend
Vorstösse einer Sachkommission werden immer der Schwesterkommission im anderen Rat unterbreitet – in diesem Fall der SPK des Nationalrats. Dies passte dem Ratsbüro nicht: Es wollte die SPK-Initiative den Aussenpolitikern zuweisen und die nationalrätliche SPK von der Behandlung ausschliessen.
In einer denkwürdigen Sitzung hat die SPK des Nationalrats nun erstmals Stellung zum Vertragspaket Schweiz/EU genommen. Mit 16 zu 9 Stimmen befand die Kommission, dass die SPK-S unabhängig von der vorgeschlagenen Verfassungsänderung ein Referendum sui generis noch einmal prüfen soll. Dies sei die treffende und einfachere Lösung. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Tragweite des Vertragspakets sei ein obligatorisches Referendum zwingend.
Doch auch die von der SPK-S angestrebte Verfassungsänderung unterstützte die nationalrätliche SPK mit 15 zu 10 Stimmen: «Sie begrüsst eine Klarstellung auf Verfassungsebene, welche auch eine Abstimmung von Volk und Ständen erlaubt. Dies rechtfertigt sich durch die grosse Bedeutung des Vertragspakets, welches verfassungsrechtlichen Charakter hat» (Communiqué vom 22. Mai 2026). Klare Worte der Staatspolitischen Kommission. Auf die nächsten Schritte im Parlament darf man gespannt sein.