Öffentlichkeitsscheu
In einer Nacht-und-Nebel-Aktion verordnete der Winterthurer Stadtrat letzten Herbst Tempo 30 auf einer der wichtigsten Hauptstrassen, namentlich der Tösstalstrasse.

Diese Intransparenz ist undemokratisch und untergräbt das Vertrauen in die Politik! Bild: zVg
Weder die betroffenen Anwohner noch Pendler noch das lokale Gewerbe wurden im Vorfeld informiert. Eine Medienmitteilung wurde erst mehrere Tage nach der amtlichen Publikation verschickt. Weil gleichzeitig weitere wichtige Projekte der Stadt publiziert wurden, ging dieser Entscheid vorerst unter. Wertvolle Tage der Rekursfrist verstrichen. Die von der Massnahme Betroffenen fielen aus allen Wolken, als sie davon hörten. Besonders stossend: Dieser Entscheid war nicht zu erwarten, denn in einer von der Stadt verabschiedeten Übersicht zu künftigen Tempo-30- Zonen war das Gebiet nicht einmal aufgeführt.
Die SVP unterstützte einen Rekurs gegen diesen unsinnigen Stadtratsentscheid und das willkürliche Vorgehen – mit Erfolg. Das Statthalteramt hob die Verordnung auf.
Für die Stadt ist dies peinlich, denn sie hat für ihr Vorhaben nicht einmal die laut Statthalteramt zwingend erforderliche Bewilligung der Kantonspolizei eingeholt! Die Stadt hielt es nicht für nötig, die Öffentlichkeit über diesen Entscheid zu orientieren. Dabei zeigt sie sich sonst selten öffentlichkeitsscheu: Sie publiziert selbst zu weniger bedeutsamen Angelegenheiten Medienmitteilungen, wie etwa zum Laubmanagement in den Stadtparks oder zu einigen zusätzlichen Parkplätzen für Lastenvelos.
Als Begründung für ihr Schweigen gab sie an, dass sie «laufende Verfahren nicht kommentiere». Dies mag formaljuristisch zutreffen. Solange keine schützenswerten privaten Informationen oder Persönlichkeitsrechte im Spiel sind, kann die Stadt grundsätzlich problemlos informieren. Angesichts des erheblichen öffentlichen Interesses müsste sie es sogar tun: Die erwähnte Tempo-30-Zone beträfe täglich Zehntausende von Verkehrsteilnehmern. Dass sie nicht informiert, belegt einmal mehr das intransparente Vorgehen der Stadt.
Wie kann jemand gegen einen Entscheid vorgehen, von dem er noch nie etwas gehört hat? Wie erfährt der Bürger, dass das Statthalteramt – notabene die Kontrollinstanz des Stadtrats – Verfahrensfehler festgestellt hat?
Diese Intransparenz ist undemokratisch und untergräbt das Vertrauen in die Politik! Wer über Laubmanagement und Lastenvelos informiert, bei einem umstrittenen Tempo-30-Entscheid aber schweigt, lässt den Respekt vor dem Bürger vermissen und entzieht sich der öffentlichen Auseinandersetzung. Die Öffentlichkeit sollte man bei solchen Entscheiden nicht scheuen. Transparenz müsste selbstverständlich sein!