Wieso die Schweiz die Entwicklung der EU nicht mitmachen sollte
Die Unrechtsverträge mit der EU sind im Dezember das Haupttraktandum im Nationalrat. Erschreckend ist die Nonchalance, mit der viele Parlamentarier die Sache angehen. Welches Thema man auch nimmt, die Schweiz schneidet mit den Verträgen schlechter ab als bis jetzt. Rechnet man die schweren Kompensationszahlungen noch dazu, fragt man sich, ob man von der EU eigentlich eine Kompensation an den Nettozahler Schweiz fordern sollte.

Die Unrechtsverträge mit der EU sind im Dezember das Haupttraktandum im Nationalrat. Bild: SVP Kanton Zürich
Hier einige Gründe, warum die Verhandlungsergebnisse nicht befriedigen können.
Stromabkommen
Ein Stromabkommen soll den Zugang der Schweiz zum EU-Strombinnenmarkt regeln und die Zusammenarbeit zwischen den Stromnetzen verbessern. Kritiker befürchten, dass die bisherige stabile Grundversorgung geschwächt wird.
Mit dem Abkommen verpflichtet sich die Schweiz, relevante EU-Regeln im Strombereich zu übernehmen. Es droht weniger Sicherheit in der Stromversorgung; es drohen Einschränkungen im Gebrauch des eigenen Stroms. Bei Fördermassnahmen schwatzt uns die EUKommission rein. Fördermassnahmen für erneuerbare Energien, insbesondere bei kleinen Solaranlagen kann die Schweiz nicht mehr selbst veranlassen. Das riecht nach Bürokratie!
Zusätzliche nationale Vorschriften zur Marktöffnung und Grundversorgung sind bei Kraftwerken vorgesehen. Damit kann ein kleines Kraftwerk nicht durch Gemeinden geführt werden. Es braucht zwingend einen teuren Verwaltungsrat dazu. Das riecht nach Bürokratie. Die Befürworter schwindeln, wenn sie sagen, dass das Stromabkommen die Förderung von Wasserkraft «nicht grundsätzlich» verbiete. Über die Verfügbarkeit von Wasserkraft kann die Schweiz nicht mehr entscheiden.
Landwirtschaftsabkommen
Die Schweiz müsste bei Lebensmittelsicherheit und Pflanzenschutz künftig EU-Recht übernehmen. Dadurch wird der Spielraum kleiner, eigene Regeln zu beschliessen.
Besonders kritisch ist das Verfahren, bei dem die Schweiz neue relevante EURegeln grundsätzlich nachvollziehen soll. Bei Streitigkeiten sind zudem Ausgleichsmassnahmen möglich.
Die Schweizer Agrarpolitik und die Direktzahlungen bleiben laut Vertrag eigenständig. Die Kritik richtet sich aber auf den Bereich Lebensmittelsicherheit und die institutionellen Regeln.
Recht
Das Abkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Nicht mehr und nicht weniger. Aufgrund der EU-Konzeption der dynamischen Rechtsübernahme würden die Souveränität und die föderale, bürgernahe, weltweit einmalige direkte Demokratie unseres Landes mit den Jahren zerstört, sagte Mitte-Ständerat Beat Rieder (VS) in der Eintretensdebatte. Der autonomische Nachvollzug liesse uns zum Deppen machen. Alle diese staatsrechtlichen Folgen für die Schweiz wurden noch viel zu wenig untersucht.
Meinungsfreiheit
Es ist festzustellen, dass in der EU die Meinungsfreiheit stark unter Druck ist. Das EU-Parlament und Kommissionschefin Ursula von der Leyen unterdrücken Themen wie Zuwanderung, Corona oder innere Sicherheit vollständig. Das ist ein Frontalangriff auf die Grundrechte. Mit all ihren technischen Hintergrundmassnahmen bietet sie keinen Schutz vor Desinformation, sondern politische Kontrolle von oben.
Von der Zuwanderung und der unsäglichen Unionsbürgerrichtlinie haben wir noch gar nicht gesprochen. Fakt ist, dass die EU unsere Politik fast vollständig bestimmen wird. Aus politischen Gesetzen werden neu staatsrechtliche Verträge, zu denen Volk und Stände praktisch nichts mehr zu sagen haben.
Wollen wir das wirklich?