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Medienmitteilung

Schutz auf Zeit – Sozialhilfe auf Dauer? SVP sagt Nein!

Erst Schutz versprechen, dann Sozialhilfe zahlen: So wird aus einer vorübergehenden Aufnahme unter dem Schutzstatus S schleichend ein Daueraufenthalt – auf Kosten der Steuerzahler. Links-Grün will Personen mit Schutzstatus S nach fünf Jahren ordentliche Sozialhilfe gewähren. Gleichzeitig stuft der Bund die Rückkehr in sieben westukrainische Regionen bei neuen Gesuchen als zumutbar ein. «Aus ‹Schutz auf Zeit› wird klammheimlich ‹Sozialhilfe auf Dauer› – bezahlt von der arbeitenden Bevölkerung. Während die Rückkehr in weite Teile der Ukraine längst zumutbar ist, zementiert Links-Grün hier die Einwanderung in unser Sozialsystem. Die Bevölkerung wird für dumm verkauft, was wir nicht hinnehmen», sagt Domenik Ledergerber, Kantonsrat und Präsident der SVP des Kantons Zürich.

Es braucht eine klare Perspektive auf Rückkehr. Bild: Adobe Stock

Die SVP unterstützt die Änderung von § 5a des Sozialhilfegesetzes (SHG). Damit bleibt die Asylfürsorge auch für Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung massgebend. Für die SVP ist dies ein erster Schritt; sie fordert eine klare Perspektive auf Rückkehr oder Aufnahme im Rahmen eines Drittstaatenkontingents.

Die Änderung soll zudem verhindern, dass die Gemeinden ihre Abläufe auf das ordentliche Sozialhilfesystem umstellen müssen. «Damit entfällt der Wechsel von der Asylfürsorge zur Sozialhilfe, der für die Gemeinden einen administrativen Mehraufwand bedeutet hätte. Die bestehenden Betreuungs- und Unterstützungslösungen können weitergeführt werden, und die bewährten Abrechnungsmechanismen bleiben bestehen», sagt Kantonsrat Stefan Schmid.

Kantonsrat und Fraktionspräsident Tobias Weidmann kritisiert, dass eine Minderheit der KSSG höhere Leistungen und zusätzlichen Verwaltungsaufwand in Kauf nehmen will: «Die Minderheit der KSSG macht den Schutzstatus S zur Eintrittskarte in die ordentliche Sozialhilfe. Nach fünf Jahren braucht es Rückführung oder eine Drittstaatenlösung. Die Antwort der Minderheit lautet hingegen: höhere Leistungen. Das ist eine sozialpolitische Geisterfahrt.»

Im Laufe des Jahres 2027 erreichen rund 8’000 Schutzbedürftige einen fünfjährigen Aufenthalt im Kanton Zürich. Bei einer Erwerbsquote von rund 50 Prozent rechnet der Kanton mit einem Minderaufwand von zehn Millionen Franken, wenn er den Gemeinden Asylfürsorgepauschalen statt Sozialhilfekosten vergütet. Kantonsrat Lorenz Habicher beantragt deshalb, die Leistungsgruppe 3500 im Budget 2027 um zehn Millionen Franken zu kürzen. «Diese Mehrkosten dürfen wir den Steuerzahlern nicht aufbürden. Die zehn Millionen Franken gehören im Budget eingespart», sagt Kantonsrat Marc Bochsler.

Die SVP wird sich weiterhin mit aller Kraft dagegen wehren, dass die Zürcher Steuerzahler für eine gescheiterte Rückkehrpolitik immer weiter zur Kasse gebeten werden.

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