Bürgerrechtsgesetz – Konstruktives Referendum "Kein Recht auf Einbürgerung für Verbrecher"
Die SVP des Kantons Zürich nahm heute im Rahmen einer Pressekonferenz zum neuen Kantonalen Bürgerrechtsgesetz Stellung. Der Kanton Zürich will neu einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung schaffen. Auch Straftäter, die aufgrund eines Verbrechens verurteilt worden sind, sollen eingebürgert werden können.
Die SVP des Kantons Zürich ergreift gegen den Kantonsratsbeschluss zum Bürgerrechtsgesetz vom 22. November 2010 das konstruktive Referendum "Kein Recht auf Einbürgerung für Verbrecher".
Nationalrat Alfred Heer (Zürich) führte aus, dass das neue Kantonale Bürgerrechtsgesetz auf der einen Seite einige Verschärfungen gegenüber dem regierungsrätlichen Vorschlag enthalte, jedoch auf der anderen Seite mit bestehenden, schwerwiegenden Mängeln verabschiedet wurde. Für die SVP sei klar, dass das verabschiedete Gesetz in diesen Punkten verbessert werden müsse. Namentlich lehne die SVP den Rechtsanspruch auf Einbürgerung sowie die Einbürgerung von Kriminellen ab.
Kantonsrat Hans Heinrich Raths (Pfäffikon) ging eingangs auf die lange Mängelliste des regierungsrätlichen Vorschlags zum neuen Bürgerrechtsgesetz sowie auf die nun verbleibenden Mängel nach der Gesetzesverabschiedung im Kantonsrat vom 22. November 2010 ein. Es seien die §3 (Rechtsanspruch) sowie §8 (Beachtung der Rechtsordnung), die zwingender Korrektur bedürfen würden und den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vorgelegt werden müssten.
Kantonsrat Hans Frei (Watt-Regensdorf) referierte vertiefter zum Rechtsanspruch auf Einbürgerung im neuen Bürgerrechtsgesetz, wonach die Einbürgerungen neu auf dem Rechtsweg erstritten werden könnten. Die SVP würde sich entschieden dagegen stellen, so Frei, und verlange mit ihrem konstruktiven Referendum eine "Kann-Bestimmung" als Leitlinie für die entscheidende Behörde auf Gemeindeebene sowie die ausdrückliche Festlegung im Gesetz, dass kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung bestehe.
Gregor A. Rutz (Küsnacht) erläuterte schliesslich die Haltung der SVP, dass der Leumund eines Gesuchstellers ins Zentrum der Einbürgerungsprüfung gerückt werden müsse und nicht der Strafregisterauszug, der nach Ablauf einer gewissen Frist gelöscht werde. Zur Prüfung des Leumunds sei das Strafregister – nicht der Strafregisterauszug – ein taugliches Instrument, da Einträge im Strafregister entgegen dem Strafregisterauszug für wenigstens zehn Jahre verbleiben müssten (Art. 369 Abs. 3 StGB). Verbrecher hingegen sollen nach Auffassung der SVP überhaupt nicht eingebürgert werden können. Rutz führte zusammenfassend aus, dass der Erwerb des Bürgerrechtes kein Grundrecht, sondern ein Rechtsstatus sei, dem klare Rechte und Pflichten zugeordnet seien und deshalb mit Bedacht zu verleihen sei.
Referendumsbogen referendumsbogen_buergerrechtsgesetz_nicht_frankiert.pdf
Nationalrat Alfred Heer, Präsident SVP Kanton Zürich: Wieso ergreift die SVP das konstruktive Referendum? 101203_referat_alfred_heer.pdf
Hans Heinrich Raths Kantonsrat SVP, Pfäffikon: Referendum der SVP unumgänglich 101203_referat_hans_heinrich_raths.pdf
Kantonsrat Hans Frei Fraktionspräsident SVP, Watt-Regensdorf: Kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung 101203_referat_hans_frei.pdf
Gregor A. Rutz Vizepräsident SVP Kanton Zürich, Küsnacht: Rechtsstaat achten keine Verbrecher einbürgern 101203_referat_gregor_rutz.pdf