Man merkt die Absicht und ist verstimmt
Am 24. September stimmen wir im Kanton Zürich über den vom Kantonsrat verabschiedeten Gegenvorschlag zur «Anti-Stau-Initiative» ab. Dieser Gegenvorschlag führt zu einer in der Kantonsverfassung verankerten Verpflichtung – analog dem ÖV – auch für ein leistungsfähiges Strassennetz für den motorisierten Privatverkehr zu sorgen. Verminderungen der Leistungsfähigkeit von Staatsstrassen in einzelnen Abschnitten müssen in Zukunft im umliegenden Strassennetz kompensiert werden, damit die Gesamtleistung des Strassennetzes erhalten bleibt.
Orlando Wyss
Kantonsrat SVP
Dübendorf
Das ist nachvollziehbar und bietet die Möglichkeit zur Bewältigung der Verkehrsaufkommen auf dem gesamten Strassennetz. Es bringt letztlich rein gar nichts, wenn Redimensionierungen einzelner Strassenstücke zu zusätzlichen Staus mit erhöhtem Ausstoss von Abgasen, mehr und länger andauerndem Lärm, zu Verringerung der Verkehrssicherheit und Behinderung auch des strassenbasierten ÖV führen.
Links-grün möchte Probleme bewirtschaften
Es ist unredlich, wenn jetzt einzelne politische und sogenannt umweltschützerische Organisationen Sturm laufen gegen diese sinnvolle Vorlage für eine Verfassungsänderung im Kanton, welche mithilft, Verkehrsprobleme pragmatisch und für alle Strassenbenützer (und Anwohner!) nutzbringend zu lösen.
Es sei denn, es ginge jenen Kreisen darum, mit weiteren Einschränkungen Prosperität, Freiheiten und Errungenschaften, die das Leben heute auch dank der Mobilität (öffentliche und individuelle) gebracht haben, absichtlich zu beschneiden. Offenbar wollen gewisse rote und grüne Exponenten die auch im Verkehr anstehenden Probleme lieber als Basis für ihre Verhinderungs- und Gängelungspolitik nutzen als mit einer Verfassungsänderung für Erfolg versprechende Lösungen zu sorgen.
Man merkt die Absicht und ist verstimmt! Deshalb: JA zur Verfassungsänderung für eine leistungsfähige Strasseninfrastruktur.