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Abschaffung des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial

Das 1996 beschlossene Bundesgesetz über das Kriegsmaterial sollte ursprünglich die Kontrolle der Herstellung und des Transfers von Kriegsmaterial und der entsprechenden Technologie bezwecken. Dazu bedürfen die Herstellung, der Handel, die Vermittlung, die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Kriegsmaterial sowie die Übertragung von Immaterialgütern und Know-how einer Bewilligung des Bundes.

Die Schweiz benötigt kein solch restriktives Gesetz – es genügt ein Verbot von ABC-Waffen, Antipersonenminen und Streumunition. Bild: Adobe Stock

Obwohl seit Inkrafttreten 1998 über 15 Änderungen, Anpassungen und Aufhebungen von Artikeln und Anhängen erfolgt sind, kann bis heute nicht verhindert werden, dass Elektronik, Software, Sensorik oder Präzisionsteile aus schweizerischer Provenienz sich beispielsweise in iranischen Drohnen oder in ballistischen Kurzstreckenraketen und Marschflugkörpern aus Russland wiederfinden.

Schweizer Technologie wird ausgebremst

Eine negative Konsequenz dieses Gesetzes ist, dass die schweizerischen Hochschulen, Ingenieurbüros oder Industrien kaum nennenswerte Forschung, Entwicklung und Produktion von hochwertiger Waffentechnologie betreiben können. Wenn der Export dermassen eingeschränkt wird, bleibt nur die inländische Nachfrage übrig, welche keine vernünftige Wirtschaftlichkeit für Projekte und Investitionen der hiesigen Unternehmen und Institute möglich macht. Bedeutende Beispiele waren enorme Probleme beim Export des Oerliker Flugabwehrsystems Skyguard in die Golfregion, nach Südafrika, Israel und Ägypten sowie beim Export der Schul- und Trainingsflugzeuge PC-7 und PC-9 aus Stans.

Das Resultat dieser Entwicklung ist die traurige Abwicklung der traditionsreichen Seebacher Firma Contraves, die Feuerleitsysteme für die Zwillingsgeschütze von Oerlikon Bührle entwickelte, und im Nachgang der Verkauf derselben Oerliker Waffenschmiede an die deutsche Rheinmetall.

Auch die Nidwaldner Pilatus Flugzeugwerke wurden durch ein Exportverbot um einen 700 Millionen Franken umfassenden Auftrag für 48 Stück ihrer seinerzeit führenden Trainingsflugzeuge PC-9 gebracht; und dies notabene für ein demokratisches Land wie Mexiko! Der damalige FDP-Bundesrat Kaspar Villiger beugte sich dem Mainstream, den linken Medien, der GSoA etc. und erteilte aufgrund des schwelenden Chiapas-Konfliktes dem Bewilligungsantrag eine Abfuhr. Hauptgrund war, dass das Stanser Turboprop-Flugzeug über sogenannte Hardpoints verfügte, die eine nachträgliche Bewaffnung durch den Käufer oder Endkunden hätten möglich machen können. Unter anderem auch wegen dieses spezifischen Falls erfolgte die Einführung des lächerlichen Dual-Use-Begriffes, der alle industriellen Güter danach klassifizierte, ob sie nicht nur zivilen, sondern auch militärischen Zwecken dienen könnten.

Das KMG wirkt bis heute technologiebremsend und investitionshemmend tief in die schweizerische Wehrindustrie hinein. Das war ja auch das Ziel der Linken! Ähnlich wie heute die deutsche Autoindustrie durch hohe Energiekosten, Verbrennerverbot etc. ausgebremst wird, wurde die Militärindustrie bei uns bereits vor 30 Jahren per Dekret in aller Stille marginalisiert.

Zeit für einen Kurswechsel

Die Schweiz benötigt kein solch restriktives Gesetz – es genügt ein Verbot von ABC-Waffen, Antipersonenminen und Streumunition.

Das KMG gehört abgeschafft, um Forschung und Innovation im Militärbereich endlich wieder möglich zu machen. Den berechtigten Schutz vor der Weitergabe unseres militärischen Knowhows, unserer Produkte und unserer Immaterialgüter an kriegführende Parteien oder an sozialistisch und autokratisch geführte Staaten konnte und kann das KMG leider bis heute nicht erfüllen.

Ähnlich wie beim EU-Verbrenner-Verbot: Linke Gesetze zerstören fast immer Arbeitsplätze und vermögen Schwache und Schutzbedürftige kaum zu schützen.

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Guido Uboldi
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