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Asylunterkunft «Neubüel» geht in die zweite Budget-Runde

In der Budgetdebatte 2025 kippte der Gemeinderat auf Antrag der Mehrheit der GRPK einen Investitionsbetrag von zwei Millionen Franken für eine neue Asyl- und Notunterkunft im «Neubüel» gegen den Willen des Stadtrats aus dem Voranschlag 2026. Nun hat der Stadtrat mitten im Hochsommer kommuniziert, dass er das Projekt im 2027 dennoch zu realisieren gedenke.

In Wädenswil wird fleissig Asylunterkünfte gebaut. Bild: Adobe Stock

Der Stadtrat stützt sich dabei auf seinen Beschluss vom 3. Februar 2025, wonach er für den Neubau von Asyl- und Notunterkünften am Standort «Neubüel » einen Kredit von 3,93 Millionen Franken als gebundene Ausgabe beschlossen hatte. Die fünftägige Rechtsmittelfrist gegen diesen amtlich publizierten Beschluss sei längst unbenützt verstrichen und die Rechtskraft eingetreten. Den gemeinderätlichen Budgetbeschluss respektiere er insofern, als im laufenden Jahr 2026 noch nichts gebaut werde. Diese Vorgehensweise des Stadtrats empört nicht nur die SVP. Auch die Fraktionen des Mitte-Lagers reagieren mit Kritik.

Es wird auf Vorrat gebaut

In seinem Beschluss vom 3. Februar 2025 berief sich der Stadtrat auf ein Kontingent von 421 Asylsuchenden für Wädenswil; aktuell nennt er ein solches von 389 Personen – also immerhin 32 weniger! Des Weiteren ist in der Containersiedlung «Rötiboden» erst eine von zwei möglichen Etappen realisiert worden. Diese erste Etappe habe sich «nicht bewährt», so der Stadtrat. Was das genau heisst, führt er nicht aus. Dem Vernehmen nach passt die Unterkunft jedoch den Damen und Herren Asylsuchenden nicht! Auch die Notwohnungen im «Hänsital» werden – entgegen den ursprünglichen Informationen aus dem Stadthaus – nicht mangels Zonenkonformität stillgelegt, sondern für 700 000 Franken saniert und stehen damit weiterhin zur Verfügung.

Holzmodul- versus Holzelementbau – oder: Wird der Steuerzahler ausgehebelt?

Für die Unterkunft «Neubüel» hat der Stadtrat zunächst einen modularen Holzbau geprüft. Ein Modulbau bietet den Vorteil, dass er flexibel konzipiert, demontiert oder an anderer Stelle wieder aufgebaut werden kann. Der geschätzte Investitionsbedarf von über vier Millionen Franken unterläge dem obligatorischen Referendum. Obwohl die Asylzahlen bekanntlich variieren, favorisiert der Stadtrat demgegenüber einen festen zweistöckigen Holzelementbau. Der Grund: Dieser erlaube eine verlässliche Kostenschätzung und sei günstiger. Entsprechend bewilligt er dafür den genannten Kredit von 3,93 Millionen Franken und liegt damit gerade einmal «bescheidene» 70 000 Franken unter der Limite für eine Volksabstimmung! Aber auch gegen die aufkommende, berechtigte Vermutung, die Mitsprache der Steuerzahlenden könnte durch die dargelegten Rechenbeispiele ausgehebelt werden, hat sich der Stadtrat abgesichert, indem er die Ausgabe kurzerhand als gebunden erklärt.

Gebunden oder eben doch nicht?

Die Bewilligung gebundener Ausgaben fällt, unabhängig von deren Höhe, abschliessend in die Kompetenz des Stadtrats. Eine Ausgabe gilt dann als gebunden, wenn sie zwingend getätigt werden muss und in sachlicher, zeitlicher und örtlicher Hinsicht kein Gestaltungsspielraum besteht. Spätestens hier ist dem Stadtrat in sämtlichen Punkten zu widersprechen! Gestaltungsspielraum existiert sehr wohl: Alternative Asylunterkünfte wie bspw. eine Erweiterung im «Rötiboden» sprechen gegen eine örtliche Gebundenheit im «Neubüel ». Dem Stadtrat geht es primär darum, irgendwann im kommenden Jahr «ohne unnötige Verzögerung» entscheiden und bauen zu können, womit auch eine zeitliche und sachliche Notwendigkeit entfällt. Fakt ist stattdessen, dass zumindest der Gemeinderat das letzte Wort in dieser Sache haben muss. Die SVP-Fraktion wird an vorderster Front dafür kämpfen, dass nicht unnötig Steuergelder für ein überbordendes Asylwesen budgetiert und verschleudert werden!

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Charlotte M. Baer
SVP (ZH)
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