Auffanggesellschaft statt noch mehr FINMA-Regeln
Anstelle von immer noch mehr staatlichen Aufsichtsregeln könnte die Eidgenossenschaft eine Auffanggesellschaft gründen, die kollabierende Konzerne übernimmt. Dies hätte mehrere Vorteile gegenüber der Staatsaufsicht.

Die Überführung eines gesamten gescheiterten Konzerns in die staatliche Auffanggesellschaft würde zu einer beaufsichtigten Insolvenz führen, die volkswirtschaftlich notwendigen Tätigkeiten blieben erhalten. Bild: Adobe Stock
Ob Würstchenbude oder Weltkonzern, das marktwirtschaftliche Gesetz gilt überall: Sind die Ausgaben grösser als die Einnahmen, existiert die Firma nicht mehr lange. Es gibt reihenweise riesige Unternehmen, deren Bilanzsumme grösser ist als das ganze Land. Es ist absolut unmöglich, dass die Schweiz alle systemrelevanten Unternehmen retten könnte. Momentan ist zum Beispiel die Migros, eine helvetische Ikone, am Schwimmen. Wer sagt, dass sie nicht untergehen kann? Die Migros kennen alle, wer kennt die MSC, die Mediterranean Shipping Company? MSC ist die grösste Containerreederei der Welt. MSC hat 180 000 Personen auf der Lohnliste. Geschäftsberichte sind nicht erhältlich, da es ein Familienunternehmen ist. Der Hauptsitz der MSC ist in Genf. Was passiert, wenn diese Firma Probleme hat? Wenn wegen der vielen Kriege plötzlich Seewege blockiert sind? Containerschiffsverkehr ist ohne Zweifel «systemrelevant ». Muss dann die Schweiz als Staat einspringen?
Vollkasko ohne Prämie plus «doppelter Vorteil»
Die heutige TBTF-Regelung («too big to fail»; dt. «zu gross, um unterzugehen») lässt keine systemrelevante Firma Konkurs gehen. Dies entspricht einer staatlichen Vollkasko-Versicherung für Konzerne, ohne dass sie dafür Prämien zahlen. Sie haben den «doppelten Vorteil»: Dieser Begriff stammt aus dem Fussball. Lässt ein Schiedsrichter nach einem Foul das Spiel weiterlaufen, der gefoulte Spieler verliert den Ball und der Schiedsrichter pfeift dennoch das Foul, dann hat der Gefoulte einen doppelten Vorteil. Zuerst darf er weiterspielen, wenn es schiefgeht, kriegt er den Freistoss. Die TBTF-Regel in den Finanzmärkten entspricht dem doppelten Vorteil im Fussball. Die Konzerne können hohe Risiken eingehen und Gewinne einstreichen. Manager garnieren privat und werden im Konkursfall gerettet – Gewinne privat, die Kosten dem Staat.
Auffanggesellschaft statt Gratis-Schutz
Es gäbe eine praktikable, wirksame Methode, diesen Missstand zu beseitigen. Die Schweiz soll eine staatliche Auffanggesellschaft gründen mit einem sinnigen Namen wie «TBTF Auffanggesellschaft AG». Für alle systemrelevanten Firmen gäbe es eine klare Regel: Kollabieren sie, übernimmt die Auffanggesellschaft den gesamten Konzern. Die systemrelevanten Teile werden weitergeführt, der Rest wird liquidiert. Anschliessend wird die Firma verkauft oder geht erneut an die Börse. Dies wäre keine Verstaatlichung, sondern ein geordnetes Verfahren. Bei einem Kollaps der Credit Suisse wären sämtliche Tätigkeiten sofort eingestellt worden. Hypotheken, Zahlungsverkehr, Lohnkonti oder Unternehmenskredite wären in der Konkursmasse festgefroren gewesen. Dies hätte zu enormen Kollateralschäden geführt.
Privates Risiko, geordnete Insolvenz
Die Überführung des gesamten gescheiterten Konzerns in die staatliche Auffanggesellschaft führt zu einer beaufsichtigten Insolvenz. Die Unternehmung bleibt unter Aufsicht im operativen Geschäft tätig. Die volkswirtschaftlich notwendigen Tätigkeiten bleiben erhalten. Der Gläubigerschutz steht, es können keine Betreibungen oder Pfändungen stattfinden und Bevorzugung von Schuldnern ist nicht möglich. Alle Tätigkeiten müssten vom Konkursrichter abgesegnet werden. Dieser legt fest, welche Rechnungen bezahlt, welche Verträge weitergeführt und welche gekündigt werden und was liquidiert wird, um Forderungen zu begleichen.
Die Arbeitsplätze bleiben erhalten, die Firma ist während des Konkursverfahrens operativ tätig. Der Insolvenzrichter verhindert, dass Vermögenswerte versteckt werden. Die gescheiterte Unternehmung wird geordnet liquidiert, die Gläubiger entsprechend der Reihenfolge entschädigt – und Boni-Exzesse für unfähige Manager gestoppt. Die Aktionäre gehen leer aus. Wer beim Erfolg profitiert, soll auch das Risiko tragen. Zudem käme die Schweiz beim Auffanggesellschaftsverfahren nicht vom Ausland unter Druck.
Die Auffanggesellschaft soll nicht nur Banken betreffen, sondern alle Konzerne der Pharma, Industrie oder Versorger. Es gäbe anstelle der telefonbuchdicken Reglements-Wälzer der FINMA eine einzige Spielregel: Wer Staatshilfe beansprucht, um einen Kollaps zu vermeiden, wird unverzüglich in die TBTF-Auffanggesellschaft überführt. Gewinne privat, aber die Kosten gefälligst auch.