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Die BVG-Reform ist ein fairer Kompromiss

Im September kommt die BVG-Reform zur Abstimmung. Auch wenn die Vorlage ein Kompromiss ist und nicht alle Bedürfnisse abdeckt, bringt sie sehr viele positive Erneuerungen und sichert unsere Altersvorsorge langfristig.

Die BVG-Reform sichert die Renten in Zukunft. Dies ist für den sozialen Zusammenhalt unerlässlich. Bild: Adobe Stock 

Wir leben erfreulicherweise immer länger. Dies hat auch Auswirkungen auf die Vorsorge, indem das angesparte Kapital länger reichen muss. Auch haben wir tiefere Anlagerenditen. Heute sind die Rentenversprechen im BVG-Obligatorium zu hoch. Die Renten müssen teilweise querfinanziert werden, beispielsweise aus den Kapitalerträgen der BVG-Konten der Erwerbstätigen. Diese Ungerechtigkeit wird durch die Reform mit der Anpassung des Mindestumwandlungssatzes korrigiert.

Generationengerechtigkeit schaffen

Die BVG-Reform schafft mehr Gerechtigkeit für Junge und kommende Generationen und reduziert die Umverteilung. Denn auf drei arbeitstätige Personen haben wir heute einen Rentner. Früher bei Einführung der AHV war das Verhältnis 7 zu 1. Auch haben die Familien immer weniger Kinder. Der demografische Wandel macht eine Reform nötig. Die BVG-Reform ist eine gute Kompromisslösung für alle: Erwerbstätige werden nicht übermässig belastet, die heutigen Rentner sind nicht betroffen und Rentenausfälle der Übergangsgeneration werden mit Zuschlägen grosszügig kompensiert.

Ältere Arbeitnehmende werden attraktiver

Durch die Reform werden die Arbeitsmarktchancen für ältere Arbeitnehmende durch tiefere BVG-Beiträge verbessert. Damit wird das Risiko auf Arbeitslosigkeit im Alter gesenkt. Heute sind die Personen ab 55 Jahren im Arbeitsmarkt oft zu teuer, da die Altersgutschriften immer mehr steigen. Nicht selten verlieren sie die Stelle und werden durch günstigere, jüngere Arbeitnehmer ersetzt. Dies wird schon lange bemängelt. Hier soll eine Plafonierung der Altersgutschriften bei 14% eine klare Verbesserung für die älteren Arbeitnehmenden bringen.

Verbesserungen für Frauen und Teilzeitangestellte

Heute sind viele Teilzeitangestellte benachteiligt und erhalten keine BVGRente. Auch Menschen mit mehreren Teilzeitjobs oder mit tiefen Löhnen erhalten keine BVG-Rente. Davon betroffen sind vor allem Frauen. Somit zahlen die Arbeitgeber bei Tieflöhnern nicht auf die BVG-Konten ein, und diese werden nicht verzinst. Die BVGReform schliesst Rentenlücken, indem die Eintrittsschwelle gesenkt wird. Teilzeitarbeitende und Angestellte mit tiefem Einkommen erhalten im Alter mehr Rente. Mit der BVG-Reform profitieren rund 359 000 Personen von einer höheren Rente. Rund 275 000 davon sind Frauen, die häufig Teilzeit arbeiten.

Bewährtes Schweizer Drei-Säulen-Modell

Unser Vorsorgesystem beruht auf drei Säulen und hat sich sehr bewährt: Die AHV, die berufliche Vorsorge (BVG) und die private Vorsorge (3. Säule). Das Ausland beneidet die Schweiz um die stabile Altersvorsorge. Unsere Altersvorsorge muss aber mit der Zeit gehen und immer wieder an die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse angepasst werden. So garantiert das bewährte Schweizer Drei-Säulen-Modell auch in Zukunft einen sicheren Lebensabend. Davon profitieren alle Generationen, die Jungen, Menschen mittleren Alters und die heutigen Rentnerinnen und Rentner.

Bürgerliche Parteien für die Reform

Eine Mehrheit der Bundeshaus-Parteien (SVP, FDP, Mitte, GLP und EVP) und die Wirtschaftsverbände befürworten alle die Reform der beruflichen Vorsorge. Natürlich ist es eine Kompromisslösung und es gibt Verbände, wie der Gastroverband, welche die Reform eher ablehnen, weil in dieser Branche bis anhin oft keine BVG-Leistungen bezahlt werden mussten. Für die meisten Angestellten bringt die Reform aber eine deutliche Verbesserung. Die Gewerkschaften sprechen von tieferen Renten und sie suggerieren, dass alle betroffen sind. Doch das ist falsch. Die Renten von rund 85 Prozent der Arbeitnehmenden sind nicht von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffen. Ausserdem sind die heutigen Rentnerinnen und Rentner nicht von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffen. Die BVG-Reform sichert unsere Renten auch in Zukunft.

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