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Die Frühjahrssession ist startklar

Eine ereignisreiche Frühjahrssession steht uns bevor. Unterstützenswert sind Verschärfungen im Strafgesetzbuch und im Jugendstrafrecht. Erneut steht auch der Ausbau des öffentlichen Verkehrs auf der Agenda. Luxuslösungen sollten dabei vermieden werden.

Der Ausbau des S-Bahn-Angebots ist eine der Prioritäten der Perspektive Bahn 2050. (Bild: Wikipedia)

Kommende Woche startet bereits die Frühjahrssession des Nationalrates. Viele Themen stehen auf dem Programm. Auch aus der Rechtskommission kommen einige Geschäfte ins Parlament, so beispielsweise die Schaffung von neuen Richterstellen am Bundesstrafgericht, wobei wir hier in der Kommission viele kritische Fragen gestellt haben. Ausserdem die Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung sowie das Thema der Schweizer Familienstiftung, welche gestärkt werden soll. Ein Thema wird auch der Verzugszinssatz des Bundes und die Anpassung an die Marktzinsen sein.

Notwendige Anpassungen im Strafrecht

Nicht zuletzt wird auch das Strafgesetzbuch und Jugendstrafgesetz Änderungen erfahren. Mit diesem Teil der Vorlage werden die Motion von Natalie Rickli «Keine Hafturlaube und Ausgänge für Verwahrte», die Motion der Rechtskommission für «Einheitliche Bestimmungen zum Strafvollzug bei gefährlichen Tätern» sowie die Motion von Bernhard Guhl für ein «Längeres Prüfungsintervall nach drei negativen Prüfungen der Verwahrung» umgesetzt. Der Vorschlag des Bundesrates zur Umsetzung der Motionen soll sicherstellen, dass Straftäter, die sich im geschlossenen Vollzug der Verwahrung oder der vorangehenden Freiheitsstrafe befinden, nicht unbegleitet in Urlaube entlassen werden. Auch das Jugendstrafrecht soll punktuelle Anpassungen erfahren. Die Motion von Andrea Caroni «Sicherheitslücke im Jugendstrafrecht schliessen» wird umgesetzt. Nach Prüfung der verschiedenen Lösungsmöglichkeiten wird eine Regelung vorgeschlagen, die es erlaubt, bei Personen, die das 18. Altersjahr vollendet haben, im Anschluss an die jugendstrafrechtliche Sanktion eine Verwahrung anzuordnen. Diese Regelung ist restriktiv gefasst und soll nur bei Personen zur Anwendung kommen, die nach Vollendung des 16. Altersjahres einen Mord begangen haben und bei denen am Ende der jugendstrafrechtlichen Sanktion die ernsthafte Gefahr besteht, dass sie wiederum eine solche Straftat begehen werden. Ich finde alle diese Anpassungen im Strafrecht sehr sinnvoll und nötig. Bis eine Verwahrung angeordnet wird, braucht es sehr hohe Anforderungen, auch an die Gemeingefährlichkeit des Täters. Diese soll dann aber auch umgesetzt werden und ein Rückfall möglichst ausgeschlossen werden.

Bahnausbau und Strassentransport

Auch andere Themen kommen ins Parlament, beispielsweise die Strategie Perspektive Bahn 2050 aus dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Mit dem vom Parlament beschlossenen ersten Ausbauschritt im Umfang von 6,4 Milliarden Franken werden die Voraussetzungen geschaffen, um das Bahnangebot bis 2025 zu verbessern. Die SVP anerkennt den politischen Auftrag der Erschliessung von Randregionen, lehnt jedoch Luxuslösungen ab. Auch das Bundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG) wird Diskussionen geben. Es wird eine spannende Frühjahrssession werden. Mit Sessionsvorschauen und Empfehlungen, auch seitens der Verbände, wurden wir bereits wieder eingedeckt.

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SVP Nationalrätin (ZH)
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