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Einheitliche Regeln statt kantonaler Flickenteppich

In seinem Bericht in Erfüllung der Postulate 24.3165 Friedli Esther vom 13. März 2024 und 24.3478 SPK-N vom 16. Mai 2024 hat der Bundesrat letzte Woche entschieden, dass Kantone Bezahlkarten für Asylsuchende ohne bundesgesetzliche Grundlage einführen können.

Bezahlkarten für Asylsuchende müssen so ausgestaltet sein, dass sie Missbrauch verhindern, zweckgebunden einsetzbar sind und schweizweit einheitlichen Mindeststandards folgen. Bild: Pexels

Damit anerkennt die Landesregierung die Notwendigkeit, die Auszahlungspraxis in der Asylsozialhilfe zu überprüfen – überlässt die Umsetzung jedoch den Kantonen. Dieser Schritt ist zwar ein wichtiger Impuls, greift jedoch zu kurz: Um den Grundsätzen von Effizienz, Rechtsgleichheit und Missbrauchsvermeidung gerecht zu werden, braucht es Leitplanken für eine schweizweit einheitliche Lösung.

Instrument einer zielgerichteten Sozialpolitik

Die SVP setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen an Asylsuchende zweckgebunden erfolgt. Bezahlkarten bieten dafür ein geeignetes Instrument: Sie ermöglichen eine transparente Verwendung der Unterstützungsleistungen, reduzieren den Verwaltungsaufwand und minimieren das Risiko von missbräuchlichen Geldflüssen – etwa ins Ausland. Gleichzeitig stellen sie sicher, dass der Lebensbedarf der Betroffenen weiterhin gedeckt wird.

Ein Blick ins Ausland zeigt, dass vergleichbare Systeme in verschiedenen europäischen Ländern erfolgreich eingeführt wurden. Auch in einzelnen Schweizer Kantonen – etwa in Zug – laufen vielversprechende Pilotprojekte.

Zürcher Kantonsrat lehnte Einführung 2024 ab – neuer Anlauf angezeigt

Trotz der Vorteile einer Bezahlkarte scheiterte im Juni 2024 ein entsprechender Vorstoss im Zürcher Kantonsrat. Mit 94 zu 77 Stimmen wurde eine Motion abgelehnt, welche die Einführung eines solchen Systems forderte. Die Gegner verwiesen auf administrative Herausforderungen, rechtliche Unsicherheiten sowie den aus ihrer Sicht geringen Nutzen bei der aktuellen Unterstützungshöhe.

Mit dem jüngsten Entscheid des Bundesrates hat sich die Ausgangslage jedoch verändert. Die bundesrechtlichen Hürden, welche im Kantonsrat angeführt wurden, bestehen so nicht mehr. Der Bundesrat hält fest, dass für die Einführung von Bezahlkarten keine gesetzliche Änderung auf Bundesebene notwendig ist – eine rechtliche Umsetzung liegt im Kompetenzbereich der Kantone.

Vor diesem Hintergrund ist ein neuer politischer Anlauf in Zürich angebracht. Es liegt nun in der Verantwortung der kantonalen Behörden, ihre Rolle beim Vollzug konsequent wahrzunehmen und eine Lösung im Interesse der Steuerzahlenden und der Systemintegrität umzusetzen.

Föderalismus respektieren – aber nationale Leitplanken setzen

Der Bundesrat verweist in seiner Mitteilung auf die verfassungsmässige Kompetenzverteilung: Während der Bund gemäss Art. 121 der Bundesverfassung (BV) für das Ausländer- und Asylwesen zuständig ist, verbleibt die konkrete Ausgestaltung der Sozialhilfe weitgehend bei den Kantonen (Art. 46 Abs. 3 BV). Diese föderale Aufgabenteilung gilt es ausdrücklich als zentrales Element der Schweizer Staatsordnung anzuerkennen und zu wahren.

Gleichzeitig darf der Föderalismus nicht zu einem unübersichtlichen Flickenteppich führen, der die Kohärenz der Asylsozialhilfe untergräbt. Unterschiedliche kantonale Regelungen bei der Auszahlungspraxis bergen das Risiko erheblicher Ungleichbehandlungen und können Fehlanreize schaffen. Dies unterläuft den sozialen Ausgleich zwischen den Kantonen und erhöht den Druck auf leistungsfähige Regionen. Um eine koordinierte und gerechte Umsetzung sicherzustellen, soll der Bund im Rahmen seiner Sachkompetenz einheitliche Mindeststandards definieren – insbesondere mit dem Ziel, systematischen Missbrauch zu verhindern und eine faire Lastenverteilung zu gewährleisten.

Eckpfeiler einer nationalen Regelung

  1. Um dem Zweck einer zielgerichteten, rechtsgleichen und effizienten Unterstützung gerecht zu werden, könnten folgende Grundsätze für eine schweizweite Regelung in Betracht gezogen werden:
  2. Begrenzung des Bargeldbezugs: Die Bargeldabhebung über die Bezahlkarte soll auf einen bestimmten Minimalbetrag (beispielsweise pro Monat) beschränkt werden. Der Rest der Unterstützungsleistung ist zweckgebunden einzusetzen. 2. Klare Definition der zulässigen Ausgaben: Die Bezahlkarte soll auf den Erwerb lebensnotwendiger Güter (zum Beispiel Nahrungsmittel, Hygieneartikel, ÖV-Tickets) beschränkt werden. Der Kauf von Alkohol, Tabak, Luxusgütern oder Prepaidkarten ist auszuschliessen.
  3. Ausschluss von Geldüberweisungen ins Ausland: Die Karte muss so ausgestaltet sein, dass keine Auslandtransfers möglich sind.
  4. Einführung von Sanktionsmechanismen bei Missbrauch: Bei Umgehungstatbeständen, etwa durch Tauschhandel, sollen Sanktionen möglich sein – bis hin zur Reduktion oder Streichung der Leistungen.
  5. Verwaltungsökonomie wahren: Die Einführung darf nicht zu einer übermässigen administrativen Belastung führen. Die Umsetzung soll mit bestehenden IT-Systemen kompatibel und digital effizient ausgestaltet sein.

Verantwortung übernehmen – auf allen Ebenen

Es ist nun am eidgenössischen Parlament, die Rahmenbedingungen für eine koordinierte Umsetzung vorzugeben. In einem weiteren Schritt sollen die Kantone dazu «motiviert» werden, die Bezahlkarte einzuführen oder zumindest deren Anwendung zu prüfen. Zugleich sollten Kantone, die sich bisher gegen die Einführung ausgesprochen haben – wie etwa Zürich – ihre Position unter Berücksichtigung der neuen bundesrechtlichen Klarheit nochmals überdenken.

Vertrauen wiederherstellen

Die Bezahlkarte ist ein sachliches, praxisorientiertes Instrument, das sich an den Grundsätzen von Ordnung, Fairness und Transparenz orientiert. Der Entscheid des Bundesrates räumt grundlegende Zweifel an der Möglichkeit ihrer Einführung aus der Welt – nun liegt es an Politik und Verwaltung, rasch und koordiniert zu handeln.

Es ist an der Zeit für eine national abgestimmte Regelung, um der Entstehung eines Flickenteppichs entgegenzuwirken und Fehlanreize im Asylsystem zu vermeiden. Nur so kann das Asylchaos bekämpft und das Vertrauen der Bevölkerung in eine funktionierende und gerechte Asylpolitik langfristig wieder aufgebaut werden.

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