Hautfarbe als neues polizeiliches Tabu
Gemäss Verordnung des Bundesamts für Polizei (fedpol) ist die Nennung der Hautfarbe bei Fahndungen nicht mehr erlaubt. Wer verbietet die Erwähnung der Hautfarbe? Weshalb wurden die kantonalen Polizeikorps nicht im Voraus über diese gewichtige Änderung informiert? Man wird das Gefühl nicht los, dass hier übereilt gehandelt wurde, um die linke Ideologie durchzudrücken.

Ist die Hautfarbe nicht ein überaus deutliches Signalement? Urteilen Sie doch selber. Bild: Adobe Stock
Das Parlament schüttete den für die Polizei zuständigen SP-Bundesrat Beat Jans mit Fragen zu. Jans machte dabei keine besonders souveräne Figur und musste unter anderem auch auf eine Frage der Zürcher Nationalrätin Nina Fehr Düsel zugeben, dass die Verordnung nicht wie üblich den kantonalen Polizeikorps zur Konsultation im Voraus zugestellt wurde.
Nicht mehr zeitgemäss
Beat Jans versuchte sich von Beginn an aus der Verantwortung zu stehlen. Weniger als ein Prozent der Ripol-Personenbeschreibungen enthielten eine Angabe zur Hautfarbe. Deshalb könne man dies ersatzlos streichen. Es sei «eine grobe, nicht zeitgemässe und in der Praxis kaum relevante Kategorisierungsmöglichkeit ». Ist das nicht einfach «Obstruktion gegen die Polizei» wie Nationalrat Alfred Heer kürzlich sagte? Was aber, wenn die Polizeikorps nicht schon bisher aus ideologischen Gründen unter Druck gesetzt wurden, diese Angabe nicht mehr zu tätigen?
Subjektives Sicherheitsgefühl tangiert
Was Jans und das Fedpol schlicht vergessen haben, dass es auch ein subjektives Sicherheitsgefühl in diesem Lande gibt. Man versucht, der Polizei alle Informationen zukommen zu lassen, und die lassen dann eine, für die Bevölkerung nicht ganz unwichtige, Info einfach weg, unter dem Motto, diese sei nicht mehr zeitgemäss?
Neue Diskriminierung
Der St. Galler SVP-Nationalrat Roland Rino Büchel hat in der Fragestunde klar festgestellt, dass diese Praxisänderung zu einer Diskriminierung führe. «97 Prozent der Menschen in diesem Lande sind gar nicht schwarz. Wenn die Hautfarbe nicht erfasst wird, stehen diese Leute etwa dreissig Mal häufiger – wahrlich zu Unrecht – unter Verdacht als andere.» Der Titel laufe unter Antidiskriminierung, aber man diskriminiere damit.
Mit Verordnungen wird regiert
Nationalrat Mauro Tuena, Mitglied der Sicherheitspolitischen Kommission, machte Jans darauf aufmerksam, dass in der Verordnung über das Ripol-System die Hautfarbe ein fester Bestandteil des Signalements sei. Und diese Verordnung könne ausschliesslich durch den Bundesrat geändert werden. Jans behauptete dagegen, eine Verordnungsänderung sei nicht nötig gewesen. Fazit: Die Regierung kann mit Verordnungen schalten und walten, wie sie will. Es wäre wieder einmal an der Zeit, wichtige Verordnungen unter das fakultative Referendum zu stellen.
Kritik eines «Dschungelstaates»?
Schliesslich musste Bundesrat Jans die sichtlich unangenehme Frage beantworten, welche ausländische Behörde denn der Schweiz Befehle erteile. Jans sagte in der Fragestunde, man habe die Frage, woher die Kritik kam, «aus diplomatischen Gründen» nicht beantwortet. Dann ergänzte er: «Eine Kritik kam aus einer Schweizer Botschaft in einem asiatischen Land.» Der Aargauer Nationalrat Andreas Glarner fragte sich dann, ob Kritik eines eventuellen «Dschungelstaates» schon ausreiche, damit der Bundesrat kippt.
Letztes Wort noch nicht gesprochen
Nach dieser nicht erfreulichen Debatte, der Kritik des Zürcher Sicherheitsdirektors Mario Fehr und anderer Sicherheitsexperten in den Kantonen fragt sich männiglich, ob in dieser Sache wirklich das letzte Wort schon gesprochen wurde. Es liegt nun am Parlament und den Sachbereichskommissionen, das Thema auf die Traktandenliste zu setzen.