Kein Zwang zur Sterbehilfe
Am 27. September 2026 stimmt die Zürcher Bevölkerung über den Gegenvorschlag zur Sterbehilfe-Initiative ab. Dabei ist eines besonders wichtig: Es geht nicht um ein Ja oder Nein zur Sterbehilfe. Assistierter Suizid ist in der Schweiz möglich und wird auch im Kanton Zürich bereits in sehr vielen Institutionen geduldet.

Wir sind überzeugt, dass Selbstbestimmung wichtig ist. Aber Selbstbestimmung darf nicht dazu führen, dass daraus ein Zwang für andere entsteht. Zumal der Gegenvorschlag des Kantonsrats weit über den Titel der Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» hinausgeht.
Staatlicher Zwang ist unverhältnismässig
Das erste Argument, welches wir ins Feld führen möchten, betrifft die Frage der Verhältnismässigkeit. Braucht es überhaupt einen staatlichen Zwang? Assistierter Suizid ist heute bereits in der grossen Mehrheit (über 90 Prozent) der Zürcher Pflegeheime möglich. Somit streben die Befürworter eine unschweizerische Einheitslösung mit diesem Gegenvorschlag an. Es besteht kein flächendeckendes Versorgungsproblem, das einen staatlichen Zwang in sämtlichen Institutionen rechtfertigen würde. Warum trotzdem ein Gesetz schaffen, das auch die wenigen Institutionen zwingt, die sich aus ethischen, religiösen oder konzeptionellen Gründen anders positionieren? Staatlicher Zwang – nur weil man es kann? Keine Toleranz gegenüber Minderheiten und Andersdenkenden – hier zeigt der Sozialismus seine Fratze und die Verhältnismässigkeit bleibt auf der Strecke. Die Befürworter sind nicht bereit, den wenigen Institutionen, die einen assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten ablehnen, etwas Platz zu lassen.
Kein staatlicher Zwang soll die Wahlfreiheit einschränken
Die Befürworter des Gegenvorschlags argumentieren mit der Selbstbestimmung. Dieses Anliegen nehmen wir sehr ernst, aber Selbstbestimmung darf nicht nur in eine Richtung gedacht werden. Es gibt Menschen, die assistierten Suizid ausdrücklich befürworten und überall, auch in Psychiatrien, ermöglichen wollen. Dazu eine persönliche Anmerkung: Erst die intensiven Diskussionen in der vorberatenden Kommission konnten die Duldungspflicht in Psychiatrien und psychiatrischen Anstalten explizit ausnehmen. Es gibt aber auch Menschen, die bewusst in einer Gesundheitsinstitution leben möchten, die assistierten Suizid in ihren Räumen nicht zulässt. Beide Gruppen haben ein Recht auf Wahlfreiheit. Das zweite Argument für eine Ablehnung: Unterschiedliche Institutionen mit unterschiedlichen Haltungen sind kein Problem – sie schaffen erst eine echte Auswahl. Denn: Wahlfreiheit bedeutet nicht, dass überall dasselbe möglich sein muss. Wahlfreiheit bedeutet, auch zwischen unterschiedlichen Angeboten wählen zu können.
Schwierige Situation für Spitäler
Betroffen sind nicht nur Alters- und Pflegeheime, sondern auch alle Spitäler im Kanton Zürich. Menschen gehen ins Spital, weil sie medizinische Hilfe benötigen. Sie erwarten Behandlung, Pflege, Schmerzlinderung und Begleitung. Gerade schwerkranke und verletzliche Menschen müssen darauf vertrauen können, dass alles getan wird, um Leiden zu lindern und Perspektiven aufzuzeigen. Palliative Care spielt dabei eine zentrale Rolle. Unser drittes Argument für ein Nein ist die Frage: Muss der Staat tatsächlich jedes Spital verpflichten, seine Räume für assistierten Suizid zur Verfügung zu stellen? Jetzt stellen Sie sich die belastende Situation vor, wenn Dritte – also spitalfremde Organisationen – für einen assistierten Suizid in den spitaleigenen Räumen geduldet werden müssen. Ich spreche hier nicht nur von Dignitas und Exit, denn es ist ein «lukrativer Markt» entstanden. Wie auch schon der «Tages-Anzeiger» am 23. März 2026 berichtete, wollen all diese Organisationen ihre Geschäfte machen. Mit dem Gegenvorschlag müssen spitalfremde Anbieter geduldet und ihnen muss Zugang zu den Patienten gewährt werden.
Stellen Sie sich dies einmal vor: Der Kunde liegt in einem Spitalzimmer (womöglich nicht alleine …). Dieser Drittanbieter wird dann vorsprechen, die nötigen Handlungen vornehmen und wenn das Geschäft (der assistierte Suizid) erledigt ist, werden Polizei und Staatsanwaltschaft eintreffen und im Spital ihre Abklärungen und den nötigen Rapport verfassen. Sie können mir nicht erzählen, dass solches Treiben von Personal und anderen Patienten unbemerkt bleibt. Eine neue belastende Situation entsteht in den Spitälern, wissentlich und willentlich von dieser Politik geschaffen.
Verstehen Sie mich nicht falsch: Mit dem Einverständnis des Spitals ist es schon heute möglich, aber eben nicht ohne Zustimmung des Spitals. Heute kann das Spital diesen Vorgang noch ablehnen und ein allfälliger Kunde würde aus dem Spital verlegt. Genau diesen Patiententransport will der Gegenvorschlag indes verhindern und den assistierten Suizid im Spital erzwingen.
Die entscheidende Frage dieser Abstimmung lautet deshalb: Soll der Staat alle privaten Pflegeheime sowie alle Spitäler dazu verpflichten, assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten zu dulden?
Wir sagen klar: NEIN.