Kopftuch, Referendum, linke Zwickmühle
Im Kanton Zürich genügt derzeit ein Stück Stoff, um eine politische Grundsatzdebatte zu entfachen.

Die Volksschule ist der Ort, an dem Kinder unabhängig von Herkunft, Geschlecht und Religion dieselben Chancen erhalten sollen – kein religiöser Basar. Bild: SVP Kanton Zürich
Der Kantonsrat hat kürzlich die SVP-Motion für ein Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen und Kindergärten mit 87 zu 82 Stimmen überwiesen. Nun muss der Regierungsrat eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.
Im Grunde geht es dabei aber um weit mehr als um ein Stück Stoff. Es geht um die Frage, welche Regeln an unseren Schulen gelten – und wer diese Regeln bestimmt. Die Antwort aus bürgerlicher Sicht ist klar: In der öffentlichen Schule gilt das Recht des Staates, nicht das religiöse Regelwerk einzelner Gemeinschaften.
Die Volksschule ist der Ort, wo Kinder unabhängig von Herkunft, Geschlecht und Religion dieselben Chancen erhalten sollen. Sie ist kein religiöser Basar. Genau deshalb muss der Staat dort besonders konsequent sein.
Die linken Parteien lehnen das Verbot ab und pochen auf Religionsfreiheit und Selbstbestimmung. So weit, so erwartbar. Pikant wird es allerdings, wenn ausgerechnet der Islamische Zentralrat gegen das Verbot mobilisiert und ein Referendum ankündigt.
Da stellt sich eine unangenehme Frage: Was machen die Linken, die sich seit Jahren auf Frauenrechte, Gleichstellung und Selbstbestimmung berufen, wenn salafistische, ultrakonservative Organisationen ins Feld ziehen und dieses Gesetz bekämpfen? Plötzlich wird aus dem vermeintlich einfachen Kampf für die individuelle Freiheit ein komplizierter politischer Spagat.
Man könnte auch sagen: Willkommen im ideologischen Fitnessstudio! Und die Linken dürfen gleich mit den schwersten Hanteln anfangen, die ihnen krachend auf die Füsse zu fallen drohen. Noch eine Etage absurder wird es beim muslimischen TikToker Besnik. Er forderte in einem Video seine muslimischen Brüder und Schwestern dazu auf, die Schweiz zu verlassen und in ein Land zu ziehen, in dem fünfmal täglich der Gebetsruf ertönt.
Das ist eine bemerkenswerte Reaktion auf einen demokratischen Entscheid. In der Schweiz gilt nämlich ein einfaches Prinzip: Wer mit einem Gesetz nicht einverstanden ist, darf dagegen kämpfen. Man kann demonstrieren, Unterschriften sammeln, argumentieren – und, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, das Volk entscheiden lassen. Was man allerdings nicht erwarten kann: dass sich die Schweiz nach religiösen Vorstellungen richtet, nur damit niemand beleidigt ist.
Genau darum geht es im Kern. Die Schweiz garantiert Religionsfreiheit. Aber Religionsfreiheit ist keine Einbahnstrasse. Wer hier lebt, geniesst Rechte – und akzeptiert gleichzeitig die demokratischen Spielregeln. Der Staat muss die Religionsfreiheit schützen. Aber er muss sich ihr nicht unterordnen.