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Kriminelle Asylbewerber gehören ausgeschafft – Punkt.

„Ein Richter, der nicht strafen kann, gesellt sich endlich zum Verbrecher.“
Goethe, Faust II
Die SVP des Kantons Zürich hat mit Empörung davon Kenntnis genommen, dass erneut ein krimineller Roma in den Genuss „richterlicher Grosszügigkeit“ gekommen ist. Nachdem eine ganze Familie von Ausschaffungskandidaten in Rüschlikon von der Schlamperei der Asylrekurskommission profitiert und die Steuerzahler ein Vermögen kostet, wurde nun vom Bezirksgericht Zürich ein mehrfach vorbestrafter Asylbewerber aus Serbien-Montenegro aus der Ausschaffungshaft entlassen und auf freien Fuss gesetzt, obwohl er für die mit dem Fall betrauten Behörden eine Bedrohung darstellt. Der Verweis auf ein erteiltes Rayonverbot wirkt geradezu grotesk und lächerlich.
Der betreffende Mann, der sich „Rocky“ nennt, sass bereits wegen Drohungen gegenüber Behördenvertretern im Gefängnis. Eine im Jahr 2000 ausgesprochene fünfjährige Landesverweisung wurde – aus was für Gründen auch immer – noch nicht vollzogen. Wegen weiteren Drohungen und Drogenmissbrauch folgte eine weitere Gefängnisstraffe. Das für solche Fälle zuständige Migrationsamt erwies sich als nicht in der Lage „Rocky“ auszuschaffen. So scheiterte auch der jüngste Versuch, es folgte eine weitere Ausschaffungshaft, aus der er nun entlassen wurde. Das Bundesamt für Migration wollte die vorläufige Aufnahme (Status F) aufheben, wogegen „Rocky“ erfolgreich bei der Asylrekurskommission rekurrierte.
Es ist unverständlich und inakzeptabel, dass der breite Konsens, der in dieser Frage besteht, sowie die Politik des Bundesamts für Migration immer wieder von unseren hochbezahlten Behörden unterminiert und sabotiert wird. Richter, die lieber unter dem Deckmantel der politischen Korrektheit Sozialpolitik betreiben, anstatt Recht zu sprechen, sind ihres Amtes unwürdig. Sie machen sich zu Verbündeten von Verbrechern und leisten der Zerstörung des Gerechtigkeitsempfindens innerhalb der Bevölkerung Vorschub. Auf Behörden, Gerichte und Rekurskommissionen, die ihre Arbeit nicht pflichtgemäss und innert nützlicher Frist erledigen, kann ebenso gut verzichtet werden.
Wer sich in unserem Land als Asylsuchender kriminell betätigt, hat sein Bleiberecht verwirkt und gehört unverzüglich ausgeschafft. Dies erst recht, nachdem sich die Lage auf dem Balkan seit längerer Zeit beruhigt hat. Die Schweizer Armee, die Schweizer Hilfswerke und – einmal mehr – der Schweizer Steuerzahler haben Millionen von Franken im Balkan für den Wiederaufbau und die Sicherheit investiert.
Die SVP begrüsst die auf eine Vorlage von Bundesrat Christoph Blocher zurückgehende Verschärfung des Asylrechts. Mit Genugtuung hat sie ferner von der Absicht linker Parteien Kenntnis genommen, im Verbund mit der Asylindustrie das Referendum gegen diese Asylgesetzrevision zu ergreifen. Das Verdikt des Schweizervolks wird an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lassen.Groteske richterliche Unterstützung für kriminellen Asylbewerber

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