Mensch (Bundesrat) werde wesentlich!
Neu ist Bern zu allen Konzessionen an EU und Gewerkschaften bereit. Es wird vergessen, dass es um ganz andere Werte geht. Unabhängigkeit, Freiheit und Selbstbestimmung werden missachtet.

Es ist ein dringliches Gebot, dass auch die Gerichte wie das Schweizerische Bundesgericht vor unnötigen Klagen geschützt werden. Bild: Wikimedia
Lohn- und Kündigungsschutz sind wichtig. Sie dürfen aber nicht entscheidend sein. Dies übersehen nicht nur Linke, sondern auch viele Freisinnige – zum Glück nicht alle – sowie leider auch die Economiesuisse. Alle lassen sich einlullen. Bleiben wir sachlich: Viele Probleme des Arbeitsrechtes können innerstaatlich geregelt werden. Es können schweizerische Lösungen erarbeitet und gefunden werden. So in unserem öffentlichen und privaten Arbeitsrecht. Hierzu brauchen wir das interventionistische und wirtschaftsfeindliche EU-Recht nicht. Die verbleibenden Probleme können auf bewährte Art und Weise staatsvertraglich, nicht nur mit den EU-Staaten, geregelt werden. Das Schweizer Volk wird durch die neusten Zusagen von Bern arg getäuscht.
Fremdes Recht und fremde Richter stehen im Zentrum
Besinnen wir uns endlich auf die Sache. Unsere Freiheit und Unabhängigkeit werden vor allem durch fremdes Recht bedroht. Der Lohn- und Kündigungsschutz ist staatsrechtlich und staatspolitisch nur zweit- oder drittrangig; sie müssen und sie können auch anderweitig gelöst werden. Wer die Sache zu Ende denkt, für den ist das EU-Vertragspaket gar nicht nötig. Seine Weiterverfolgung führt nur zu Unfrieden und hohen Kosten, die letztlich vom Steuerzahler zu berappen sind. Das nachfolgende Beispiel möge, so klein es ist, zeigen, zu welchen Leerläufen, Unsinnigkeiten und Kosten es führt, wenn wir nicht Halt gebieten.
Ein kleines Beispiel
Zunehmend werden bei Gerichten Klagen eingereicht, deren Sachverhalte schon richterlich beurteilt worden sind oder hängig sind. Es gilt, die Beklagten vor ihnen zu schützen. Es ist ein dringliches Gebot, dass auch die Gerichte vor unnötigen Klagen geschützt werden. Es ist dabei zu beachten, dass die Gerichtsgebühren den finanziellen Aufwand der Gerichtsbarkeit bei Weitem nicht zu decken vermögen. Aus allen diesen Gründen wurde seit Jahrzehnten in der Schweiz der Begriff des Lebenssachverhaltes praktiziert. Wenn eine zweite Klage zwischen denselben Parteien den gleichen Lebenssachverhalt betraf, wurde auf diese nicht eingetreten. Dies diente wie dargelegt dem Schutz des Beklagten, der Gerichtsbarkeit und letztlich dem Steuerzahler. Diese bewährte Lösung gefiel den Organen der EU nicht. Der Europäische Gerichtshof erachtete den Lebenssachverhalt (z.B. einen Autounfall) als verfehltes Kriterium. Er erklärte stattdessen den «Kernpunkt» einer Klage als massgebend. Dabei bedachte er nicht, dass eine Klage in der Regel zwei oder noch mehr Kernpunkte aufweist. Das Chaos liess nicht lange auf sich warten. Eine Reihe von meist linken Richterinnen und Richtern folgte voreilig der «Errungenschaft» des Europäischen Gerichtshofes. Das Schweizerische Bundesgericht schuf mit einem Leiturteil vor einigen Tagen Ordnung und Klarheit. Die schweizerischen Gerichte haben wieder mit aller Klarheit auf den Lebenssachverhalt abzustellen.
Fazit
Selbstverständlich ist dies in den Tamedia- Publikationen und auch in der NZZ nicht nachzulesen. Für sie sind derartige «Kleinigkeiten» nicht wichtig. Sie übersehen jedoch, dass viele Kleinigkeiten, vor allem auch finanziell, zu einer erheblichen Belastung führen. Auch Details können unsere Freiheit und Unabhängigkeit einschränken. Dies mehr als der anderweitig und separat zu regelnde Lohnschutz. Hüten wir uns vor fremden Richtern und fremdem Recht.