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Staatlicher Zwang für Angebot von Sterbehilfe?

Eine Gesetzesänderung würde alle Zürcher Altersheime, Pflegeeinrichtungen und Spitäler zwingen, den assistierten Suizid in ihren Räumen zuzulassen. Eine christliche Trägerschaft etwa würde damit gezwungen werden, Sterbehilfe in ihren Räumen zu dulden. Die Referendumsvorlage kommt am 27. September zur Abstimmung.

Nicht alle Menschen wollen in einem Zuhause leben oder arbeiten, in dem Sterbehilfe stattfindet. Bild: Adobe Stock

Wohlverstanden: Assistierter Suizid ist in der Schweiz geregelt und erlaubt. Das bestreitet niemand. Aber «erlaubt» darf nicht «verpflichtend» sein.

Ein liberales Anliegen

Die SVP/EDU-Fraktion und die EVP-Fraktion des Kantonsrats haben als Einzige erkannt, dass Wahlfreiheit im Angebot erhalten bleiben muss. Ihr Behördenreferendum hat eigentlich ein sehr liberales Anliegen, nämlich Wahlfreiheit und Gewissensfreiheit für alle.

Wichtige Werteorientierung

Während linke und andere bürgerliche Parteien von «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen » schnorren, sagt das Nein-Komitee klar, dass es eben auch für Patienten und Arbeitnehmer eine Wahlfreiheit geben muss. Ein staatlicher Zwang zerstört unser Gesundheitswesen. Gerade in diesem Bereich ist Werteorientierung etwas Beständiges.

Gegen staatlichen Duldungszwang

Wer sich bewusst für ein Heim mit einer bestimmten ethischen oder religiösen Ausrichtung entscheidet, soll diese Wahl auch künftig treffen können. Menschlichkeit am Lebensende ist ein bedeutendes Anliegen der heutigen Gesellschaft. Aber sie darf nicht zum Zwang gegenüber Pflegefachpersonen führen. Dazu sagt das Referendumskomitee: «Rund 90 Prozent der Zürcher Pflegeheime ermöglichen bereits heute den assistierten Suizid. Doch nicht alle Menschen wollen in einem Zuhause leben oder arbeiten, in dem Sterbehilfe stattfindet. Echte Wahlfreiheit gibt es nur, wenn es eine Auswahl gibt: für ein Zuhause und einen Arbeitsplatz ohne assistierten Suizid.»

Auch der Regierungsrat sagt Nein

Bemerkenswert ist im Übrigen, dass auch der Zürcher Regierungsrat die Gesetzesanpassung ablehnt. Eine Duldungspflicht auch für Spitäler und Reha-Kliniken sei unnötig. Die Betreuung von Menschen bis zu ihrem Lebensende sei nicht ihr Auftrag. Der assistierte Suizid sei ein höchstpersönliches Thema, schreibt der Regierungsrat weiter. «Es gehört zur Eigenverantwortung, sich mit der Endlichkeit des eigenen Lebens zu befassen.»

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