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Stärkt das EU-Stromabkommen wirklich die Versorgungssicherheit?

Immer wieder wird behauptet, dass das Stromabkommen mit der EU zur Stärkung der Versorgungssicherheit und Netzstabilität führen würde. Die Rechtsetzungskompetenz wird nach Brüssel delegiert. Die EU hat das letzte Wort. Wollen wir das?

Wir dürfen nicht zulassen, dass fremdbestimmte EU-Vorgaben unsere Versorgungssicherheit gefährden. Bild: Pixabay

Das Stromabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union (EU) wurde im Dezember 2024 paraphiert und kann nicht mehr geändert werden. «Im Strombereich beispielsweise ist mit ständigen Änderungen des EU-Rechts zu rechnen, die das Parlament übernehmen müsste », stellte der Rechtsprofessor Andreas Glaser bereits früh fest.

Gewässerhoheit in Gefahr

Wie stark wird die Souveränität der Schweiz beim Strom beschnitten? Sicher ist: Die Autonomie ist dahin. Die Selbstbestimmung ist eingeschränkt. Die Europäische Union könnte später in die gelebte Gewässerhoheit der Kantone und Gemeinden eingreifen. Die Stromreserven in den Stauseen werden früher oder später unter Druck geraten. Wenn wir das Stromabkommen haben, wird am Ende des Tages Brüssel entscheiden, was mit unseren Wasserreserven zu geschehen hat.

Zwar verspricht der Bundesrat dem Volk billigere Stromtarife mit gleichzeitiger Erhöhung der Versorgungssicherheit – aber eine Garantie ist das nicht. Bei den Verhandlungen mit der EU hat man gar entdeckt, dass in der Schweiz eine gesetzliche Grundlage für den Import oder Export elektrischer Energie fehlt!

Für die Volkspartei ebenfalls unhaltbar ist die vertragliche Festlegung des Netto-Null-Zieles. Genau heisst es, man unterstütze gemeinsam den Übergang zu einem Netto-Null-Energiesystem ab 2050. Man sollte sich nicht mit solch ideologischen Aussagen für spätere Zeiten knebeln lassen.

Marktkräfte und Staatskontrolle

Wenn wir bei der Energiepolitik ständig von Markt reden und gleichzeitig eine volle Staatskontrolle da ist, stimmt etwas nicht; Marktverzerrungen müssen abgebaut werden. Zu denken geben muss beispielsweise, dass in der Schweiz bisher kein grösseres Kraftwerk durch «Marktkräfte» finanziert wurde.

Ein länger anhaltender Strommangel wird vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) als eines der grössten Risiken für die Schweiz eingestuft. Einige Tage anhaltender Strommangel würde zum flächendeckenden Zusammenbruch der Versorgung und schliesslich zum Erliegen der öffentlichen Ordnung führen. In der Schweiz liefern 630 Netzbetreiber Strom. Das geht von kleinen Gemeindewerken bis zu kantonalen Versorgern. 70 Prozent davon besitzen keine eigenen Kraftwerke.

Strikte Trennung von Strom und Netz

Gleichzeitig wird es in der Schweiz zur Aufspaltung einiger Stromunternehmen kommen, weil die EU die strikte Trennung von Strom und Netz verlangt. Kleinere Unternehmen, die sowohl ein Netz unterhalten als auch Strom produzieren, müssten zwei Rechtseinheiten bilden: Das bedeutet eindeutig kompliziertere und teurere Strukturen als heute. Die bisherige Steuerbefreiung der Elektrizitätswerke bei gleichzeitiger Abführung der Gewinne an die Gemeindeund Kantonskassen könnte kaum aufrechterhalten bleiben.

EU-Rechtsanspruch für Reservekapazitäten

Die Schweiz darf gemäss Vertrag im eigenen Land Reservekraftwerkskapazitäten anlegen und betreiben. Im Ernstfall einer Strommangellage würden diese dann aber vom ganzen EU-Binnenmarkt beansprucht werden. Allein das senkt die Versorgungssicherheit unseres Landes massiv.

Das Stromabkommen mag nicht das schlimmste Dokument unter den EUVerträgen sein. Aber schon hier zeigt sich, wie viel souveränes Handeln man einfach preisgibt und wie wenig und erst noch Instabiles man dafür bekommt. Statt immer nur vom lebensnotwendigen Stromabkommen zu reden, würden unsere «Strombarone» besser vor Ort investieren. Und die Politik müsste hinsichtlich Gebühren und Abgaben endlich faire Bedingungen schaffen.

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