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Stromfressergesetz – teuer und gefährlich, auch für die Landwirtschaft

ENDE DER KONKURRENZFÄHIGKEIT?

Da der Bundesrat am Klimaziel Netto- Null bis zum Jahr 2050 festhält, müssen Massnahmen ergriffen werden, um die Dekarbonisierung voranzutreiben. Im indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative, dem Klimaschutzgesetz (auch bekannt als Stromfressergesetz), werden Zwischenziele für die Sektoren Verkehr, Gebäude und Industrie festgesetzt. Die Landwirtschaft wird nicht explizit erwähnt. Sind die Zwischenziele in den genannten Sektoren nur ungenügend erreicht, so hat der Bundesrat bereits vorgesorgt. Im Gesetz steht dazu explizit: «Der Bundesrat kann (…) Richtwerte für weitere Sektoren, für Treibhausgase und für Emissionen aus fossilen Energieträgern festlegen. » Es ist unschwer zu erkennen, dass hier unter anderem die Landwirtschaft gemeint ist. Ein erster Hinweis ist im Bericht des Bundesrats zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik zu finden. Auf Seite 21 spricht der Bundesrat von einer zukünftigen, umweltoptimierten Nahrungsmittelration für Herrn und Frau Schweizer mit einer Reduktion des Fleischanteils um minus 69 %! Ich bezweifle, ob diese Senkung des Fleischkonsums aus Gründen der Volksgesundheit geschehen soll oder ob man mit diesen Massnahmen versucht, die Klimaziele 2050 zu erreichen.

Auch Landwirtschaftsbetriebe betroffen

Auch auf den Landwirtschaftsbetrieben gibt es Wohnhäuser, welche energetisch saniert werden müssen. Obwohl ein grosser Teil dieser Wohnbauten mit «klimaneutralem» Brennholz aus dem eigenen Wald beheizt wird. Auch Schweineställe oder Geflügelhallen müssen für die Jungtiere temperiert werden, was in Zukunft ebenfalls fossilfrei geschehen müsste. Dazu gibt es Traktoren, Mähdrescher und allerlei motorisierte Spezialmaschinen für den Ackerbau, den Futterbau oder für die Spezialkulturen. Ein Ausstieg aus den fossilen Energien wäre beim heutigen Wissensstand der Landmaschinentechnik schlicht verantwortungslos. Der freie Markt arbeitet an zukunftsfähigen Antriebssystemen auf Basis Wasserstoff oder Methan, ist jedoch noch weit weg von der Praxisreife. Der Mähdrescher, der Selbstfahrhäcksler oder der Zuckerrübenvollernter des Lohnunternehmers, welcher während der Erntesession von morgens früh bis abends spät seine Arbeit verrichtet, wird wohl kaum alle paar Stunden an die Aufladestation zurückkehren können.

Die Landwirtschaft ist Teil der Lösung

Die Landwirtschaft will jedoch nicht Teil des Problems sein, sondern ist schon seit längerer Zeit ein Teil der Lösung. In den vergangenen Jahren wurden unzählige Dachflächen auf landwirtschaftlichen Gebäuden mit Fotovoltaik zugebaut, weit mehr als die betroffenen Betriebe für ihre eigenen Anlagen benötigen. Die Nutzung von Biogas ist ebenfalls den Kinderschuhen entwachsen und findet auf vielen Betrieben bereits Anwendung. In der Schweiz entfallen dennoch laut offiziellen Zahlen rund 14,8 % der Treibhausgasemissionen auf die Landwirtschaft. Wobei hier die CO2-Senkenleistung des Pflanzenbaus und des Grünlandes nicht berücksichtigt wird. Aus Sicht vieler Agrarexperten sind diese Zahlen zu kurz gegriffen, ja sie können als tendenziös oder sogar rufschädigend eingestuft werden. Der Ausdruck: «die Kuh – die Klimakillerin» ist längst widerlegt und schlichtweg falsch. Wälder und Futterpflanzen senken CO2 Unbestrittenermassen werden der Wald und das Energieholz als CO2-neutral bewertet. Landläufig spricht man beim Holz von einem CO2-Kreislauf, welcher rund 100 Jahre beträgt. Der Wald gedeiht während Jahrzehnten und benötigt zum Wachstum der Bäume unter anderem CO2 und leistet somit einen Beitrag zur Senkung des CO2-Gehalts in der Luft (Senkenleistung). Beim Verbrennungsvorgang oder bei der Verrottung wird das gespeicherte Klimagas wiederum freigesetzt. Aber auch Futterpflanzen wie Gras oder Mais, sowie alle übrigen Pflanzen, tragen mit ihrem Wachstum zu einer CO2-Senkenleistung, analog zum Wald, bei. Nur dauert dieser Zyklus nicht 100 Jahre, sondern ein Jahr. Das Tierfutter wächst auf den Wiesen und Weiden und benötigt dazu CO2. Das Rind, das Schaf oder die Ziege fressen diese für den Menschen nicht verwertbare Biomasse, produzieren dabei für uns verfügbares Protein in Form von Milch oder Fleisch und stossen dabei auf verschiedene Art und Weise wieder CO2 aus. Eine Hektare Zuckerrüben, Silomais oder Kleegras hat die grössere CO2-Senkenleistung pro Jahr als eine gleich grosse Fläche Wald.

Stromfressergesetz bedroht Konkurrenzfähigkeit

Solange die Senkenleistung der Nutzpflanzen auf unseren Betrieben nicht angerechnet wird und die Landwirtschaft mit einem Anteil von über 14 % am Treibhausgasausstoss zu Buche steht, ist eine Netto-Null-Lösung nur durch einen massiven Abbau der Tierbestände möglich und vielleicht in ferner Zukunft mit einer fossilfreien Mechanisierung. Die Konkurrenzfähigkeit der heimischen Nahrungsmittelproduktion wird wie die Gletscher dahinschmelzen und die produzierenden Bauern werden gezwungenermassen ihre Produktion einstellen. Darum auch aus Sicht der Landwirtschaft ein klares NEIN am 18. Juni zum Stromfressergesetz.  

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Martin Haab
SVP Nationalrat (ZH)
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