Unentgeltliche Rechtspflege im Asylverfahren
Das Asylgesetz sieht einen unentgeltlichen Rechtsschutz während des Asylverfahrens vor. Sowohl in den Bundesasylzentren als auch in den Kantonen können sich Asylsuchende deshalb von einer vordefinierten, behördenunabhängigen Stelle gratis rechtlich beraten und vertreten lassen. Die Zürcher SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann will mit einer Motion unverhältnismässige und aussichtslose Klagen verhindern.

Das geltende Recht führt zu einem Anstieg der Beschwerden und massiven Zusatzkosten. Bild: Adobe Stock
2016 wurde über das Asylgesetz abgestimmt. Der Bundesrat argumentierte damals, dass die Anwesenheit einer Rechtsvertretung unerlässlich sei, um die Einhaltung rechtsstaatlicher Regeln zu gewährleisten. Es wurde im Gesetz ein sehr teurer genereller Anspruch auf eine kostenlose Beratung und Rechtsvertretung für Asylsuchende geschaffen.
Unverhältnismässiger Gesetzesartikel
Laut Nationalrätin Steinemann erscheint es jedoch unverhältnismässig, eine unentgeltliche Vertretung für jedes Rechtsmittel, potenziell bis vor das Bundesverwaltungsgericht und unabhängig von den Erfolgsaussichten und dem damit verbundenen Aufwand, zu garantieren. «Es ist nicht gerechtfertigt, Asylsuchenden unabhängig von den Umständen ein günstigeres Recht zu gewähren als der übrigen Bevölkerung», begründet Steinemann ihre Motion. Die «normale » Bevölkerung hat keinen generellen Anspruch auf Rechtsvertretung. Laut Steinemann soll eine Rechtsvertretung im Asylverfahren nur noch gewährt werden, wenn das Asylgesuch «nicht aussichtslos» ist.
Massive Zusatzkosten
Das geltende Recht führt zu einem Anstieg der Beschwerden und massiven Zusatzkosten. Mit der Auffassung, dass der genannte Anspruch auch in sämtlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren gelte, geht die Schweiz zudem über die Anforderungen der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) hinaus. Solche Gratisanwälte für Asylbewerber sind zudem ein Verstoss gegen die Rechtsgleichheit (Art. 8 Bundesverfassung). Es ist auch bestens geeignet, die fette Asylindustrie weiter aufzupäppeln. Die Argumentation, Migranten seien besonders verletzlich und in ihren Grundrechten tangiert, hält einer Prüfung nicht stand. Ein mittelloser Schweizer, der etwa in ein KESB-Verfahren involviert ist, wird in seinen Grundrechten ebenso tangiert. Die Aussicht auf kostenlosen Rechtsschutz, welcher bedingungslos zugesprochen wird, macht die Schweiz für Migranten noch attraktiver. Das ist auch im internationalen Vergleich unverständlich.
In der eher ungenügenden Antwort aus dem Hause Jans – man ist sich das vom SP-Mann auf SVP-Vorstösse gewohnt – heisst es, man habe dank dem beschleunigten Verfahren seit 2019 kurze Verfahrens- und Beschwerdefristen. Daraus leitet der Bundesrat ab, die Verfahren würden ohne Gratisanwälte langsamer gehen. Die Motion Steinemann, die auch Freisinnige unterschrieben haben, will die Diskussion über einen sinnlosen und teuren Gesetzesartikel wieder in Gang bringen.