Mitmachen
Artikel

Zürcher Regierung weicht Bettelverbot auf

In der Schweiz gibt es kein einheitliches, schweizweites Bettelverbot. Die Regelung liegt weitgehend bei den Kantonen und Gemeinden. Deshalb kann Betteln an einem Ort erlaubt und an einem anderen verboten oder stark eingeschränkt sein. Jetzt will die Zürcher Regierung alles «grundgesetzkonform» machen und das Bettelverbot in manchen Teilen aufweichen.

Für Diskussionsstoff ist gesorgt, wenn die Gesetzesänderung dereinst im Kantonsrat beraten wird. Bild: Adobe Stock

Dabei wird klar: Aggressives oder aufdringliches Betteln ist verboten, ebenso Betteln in bestimmten sensiblen Orten. Dabei muss auch dafür gesorgt werden, dass Personen nicht behindert und belästigt werden. Organisiertes Betteln an bestimmten Bereichen wie Bahnhöfen, Haltestellen, Märkten oder vor Geschäften muss immer verboten werden können.

Regierungsrat weicht Bettelverbot auf

Im Kanton Zürich wurde im Frühjahr 2026 eine Revision der gesetzlichen Regelung zur Vernehmlassung gebracht. Das bisherige generelle Verbot soll formell aufgehoben und durch Einschränkungen an sogenannten sensiblen Orten ersetzt werden. Vorgesehen sind unter anderem Einschränkungen bei Märkten, öffentlichen Gebäuden, Haltestellen und Automaten.

Im Kanton Zürich gilt derzeit noch das bestehende allgemeine Bettelverbot. Der Regierungsrat hat zwar am 2. September 2026 eine Änderung beschlossen und dem Kantonsrat beantragt, das Verbot «grundrechtskonform» zu präzisieren. Diese Änderung ist aber noch nicht geltendes Recht. Ein Verstoss konnte bisher mit Busse bestraft werden. Der Kanton selbst bezeichnet jetzt diese geltende Regelung als «pauschales Bettelverbot».

Gutes Sozialsystem braucht keine Bettelei

«Wo das Bettelverbot fällt, nimmt der Missbrauch zu – insbesondere organisierte Formen des Bettelns, die weder mit Not noch mit Solidarität zu tun haben», stellte die SVP/EDU-Kantonsratsfraktion in einer Fraktionserklärung letzten Montag fest. Der Kanton Zürich verfüge über ein hervorragendes Sozialsystem. Niemand müsse hier betteln, um zu überleben. Ein dichtes Netz an Unterstützung stehe zur Seite – von der Sozialhilfe über die Nothilfe bis hin zu zahlreichen karitativen Angeboten, die weit über das gesetzliche Minimum hinausgehen.

Ein generelles Betteln im öffentlichen Raum belaste das Sicherheitsgefühl, führe zu Konflikten und beeinträchtige das Ortsbild, so die SVP/EDU-Kantonsratsfraktion. «Die Aufhebung ist unnötig, sie ist unklug, und sie ignoriert die Realität eines funktionierenden und solidarischen Zürcher Sozialsystems.»

 

Internationalistische Begrifflichkeiten

Erwähnen muss man, dass die Zürcher Regierung die Absicht hat, alles «grundgesetzkonform» zu machen. Das tönt sehr unschweizerisch und lehnt sich eher an internationalistische Begrifflichkeiten an. Die Zürcher Regierung will also zürcherische Gesetze aushebeln, um sie international «verfassungskonform» zu machen.

weiterlesen
Kontakt
SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf
Telefon
044 217 77 66
Fax
044 217 77 65
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden