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Zürcher Städte geben dem Laienrichtertum den Todesstoss

Das Zürcher Volk hat der Gerichts- und Behördenorganisation zugestimmt. Das Komitee gegen die Abschaffung des Laienrichtertums bedauert dies. Gleichzeitig hat das Volk aber dokumentiert, dass es auf dem Land dem Laienrichtertum auf Bezirksebene einige Sympathien entgegen bringt. Die Majorisierung durch die Städte, welche das Laienrichterum nicht mehr kennen, hat dazu geführt, dass ein bestens funktionierendes Konzept nun aufgegeben werden muss.

Das Zürcher Volk hat der Gerichts- und Behördenorganisation zugestimmt. Das Komitee gegen die Abschaffung des Laienrichtertums bedauert dies. Gleichzeitig hat das Volk aber dokumentiert, dass es auf dem Land dem Laienrichtertum auf Bezirksebene einige Sympathien entgegen bringt. Die Majorisierung durch die Städte, welche das Laienrichterum nicht mehr kennen, hat dazu geführt, dass ein bestens funktionierendes Konzept nun aufgegeben werden muss.
Das Komitee gegen die Abschaffung des Laienrichtertums hat mit einer aktiven und sympathischen Kampagne in den letzten Wochen engagiert für das Laienrichterum gekämpft. Zahlreiche Standaktionen wurden durchgeführt. Das Komitee konnte auch wichtige Exponenten von SP und FDP überzeugen, dass es Laienrichter braucht und diese keinerlei Nachteile bedeuten.
Das Komitee bedauert, dass mit der nun vom Volk abgesegneten Gesetzesänderung die Wahlfreiheit der Stimmenden massiv eingeschränkt wird. Die Bevölkerung auf dem Lande, die diese Wahlfreiheit zwischen Juristen und Laien regelmässig nutzt, wird nun durch diese Gesetzesrevision bevormundet. Die Städte haben die Landgemeinden in dieser Frage majorisiert.
Im Abstimmungskampf hat das Komitee immer weder feststellen müssen, dass die Bevölkerung bei einzelnen Juristenurteilen unzufrieden ist. Die Anwendung der Gesetze ist dabei das eine; die Qualitäten eines Richters müssen über eine korrekte Anwendung des Gesetzes hinausgehen. Es gilt, die fähigste Gesamtpersönlichkeit zu wählen. Mit einem Nein zu dieser Gesetzesvorlage hätten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger weiterhin auswählen können, ob sie Juristen oder Nichtjuristen als Richter bestimmen; beim nun erfolgten Ja können sie das nicht mehr.
Das Komitee gegen die Aufhebung des Laienrichterums wird weiterhin dafür kämpfen, dass es in den anderen juristischen Behörden auf Bezirksebene Laien geben wird. Es ist zu befürchten, dass die nun erfolgte Gesetzesänderung nur ein erster Schritt in Richtung vollständiger Professionalisierung mit all ihren negativen Konsequenzen betreffend Finanzen und Nähe zur Bevölkerung ist.

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