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Medienmitteilung

Entscheide der DV sowie Forderungskatalog der SVP Kanton Zürich zum COVID-Ausstieg

Quelle sutterstock

Forderungskatalog der SVP zum COVID-Ausstieg – Nein Parole zum COVID-19-Gesetz

An einer ausserordentlichen, digitalen  Delegiertenversammlung hat die SVP des Kantons Zürich die Parolen zur kantonalen Initiative “Mehr Geld für Familien” sowie zum “COVID-19-Gesetz” gefasst. Der Parolenspiegel ist unten in diesem Mail zu finden.

Es kommt nicht oft vor, dass sich bei einer Vorlage Qualität und Anzahl der Pro- und Contra-Argumente aus SVP-Optik ungefähr die Waage halten. Das Covid-19-Gesetz ist eine solche Vorlage. Dementsprechend hitzig haben die Delegierten im Online-Meeting und im parallel geführten Chat diskutiert. In der Schlussabstimmung sorgten die Delegierten für eine kleine Überraschung. Die Stimmfreigabe wurde mit 70 Ja zu 87 Nein abgelehnt. In der darauffolgenden Abstimmung für ein Ja oder ein Nein zum COVID-Gesetz stimmten 54 Delegierte Ja, 96 Nein bei 4 Enthaltungen. Die SVP des Kantons Zürich fasst damit die Nein-Parole zum COVID-19-Gesetz.

In einem zweiten Teil haben die Delegierten den Ausstieg aus den COVID- Massnahmen diskutiert. Die folgenden Massnahmen wurden beschlossen. Diese längst fälligen Forderungen zum Ausstieg aus den COVID-Massnahmen fliessen in die politische Arbeit auf allen Ebenen ein.

Covid-19-Pandemie: Forderungen der SVP des Kantons Zürich

Grundsätze

Ziel ist die schnellstmögliche Rückkehr zur Normalität.

  1. Die Gesundheit und das Leben der Menschen müssen geschützt werden. Es gilt dabei wie bei jeder Therapie zwischen Wirkung und Nebenwirkung von Massnahmen abzuwägen.
  2. Staatliche Massnahmen während der Pandemie führten zu einer starken Machtkonzentration und Zentralisierung des Staates. Die SVP will diesem Machtrausch ein Ende setzen. Wir müssen die staatlichen Interventionen zurückfahren und die Freiheit wieder garantieren.
  3. Die SVP ist verpflichtet, sämtliche Versuche zur Instrumentalisierung der Krise für ideologische Zwecke abzuwehren. Wir werden nicht akzeptieren, dass Massnahmen bestehen bleiben, die nicht zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr notwendig sind. Alle staatlichen Massnahmen, die nicht nachvollziehbar begründet sind, werden von der SVP bekämpft.
  4. Der Kanton und der Bund müssen der Krisenvorsorge wieder den notwendigen Stellenwert einräumen und auf künftige Krisen vorbereitet sein.

Demokratie

Seit März 2020 gilt in der Schweiz aufgrund der Covid-19-Pandemie in vielen Bereichen Notrecht. Zwar stützen sich die geltenden Regelungen im Vergleich zu früheren Notrechtssituationen auf verfassungsmässige und gesetzliche Grundlagen, doch sie haben massive Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger und in die Wirtschaft zur Folge. Staatspolitisch besonders bedenklich ist die Einschränkung der Rechte der Stimmbürger und der Kantone.

Die SVP fordert:

  1. Es ist sicherzustellen, dass die demokratischen Mitwirkungsrechte auch in Krisenzeiten wahrgenommen werden können – insbesondere auch hinsichtlich Unterschriftensammlungen für Referenden und Initiativen.
  2. Die Mitspracherechte der Kantone, aber auch des Parlaments sind zu verbessern. Dies bedarf raschmöglichster Änderungen im Epidemiengesetz und allfälliger weiterer, auch kantonaler Erlasse.
  3. Parlament und Volk müssen auch in Krisenzeiten Gesetzgeber und oberste Behörde bleiben. Die Arbeiten der Subkommission «Parlament in Krisenzeiten» des Nationalrats sind rasch voranzutreiben, damit baldmöglichst Resultate vorliegen.

Wirtschaft

Die Zwangsschliessungen und damit der Stillstand der Wirtschaft verursachen enorme wirtschaftliche und gesellschaftliche Schäden. Der Staat hat für die durch ihn verantworteten Schäden aufzukommen, er ist aber weder Vollkaskoversicherung noch Selbstbedienungsladen. Notrecht legitimiert nicht jeden entschädigungslosen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und in die Eigentumsgarantie.

Die SVP fordert:

  1. Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit dürfen nur beschlossen werden, wenn die Entschädigung durch den Bund sichergestellt ist und der Schaden vorgängig beziffert wurde. Auf eine totale Zwangsschliessung (maximale Schutzmassnahme) muss verzichtet werden. Im Vordergrund stehen nachhaltige, sinnvolle Schutzkonzepte.
  2. Die öffentliche Hand hat in einer Krise zu funktionieren und ihre Dienste jederzeit sicherzustellen.
  3. Die Kantonsregierung muss kurz-, mittel- und langfristige Massnahmen treffen, welche die Wirtschaft entlasten, Investitionen und Konsum fördern und die Bürokratie abbauen. Massnahmen wie z. B. zusätzliche Sonntagsverkäufe, Erleichterung bei Bewilligungen für Gastronomie und Hotellerie verlängerte Verrechnung von Verlustvorträgen etc. sollen insbesondere die stark betroffenen Branchen unterstützen. Spenden von natürlichen Personen zugunsten von wirtschaftlich pandemiegeschädigten Institutionen müssen steuerlich abziehbar sein.

Gesundheit

Die Gesundheit und das Leben der Menschen müssen geschützt werden. Es gilt dabei, wie bei jeder Therapie zwischen Wirkung und Nebenwirkung von Massnahmen abzuwägen.
Während der ersten Corona-Welle durften ambulant nur noch Notfallbehandlungen durchgeführt werden. Dies hat zu einer faktischen Schliessung der Praxen von niedergelassenen Medizinalpersonen (Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten etc.) geführt und war der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung abträglich. Auch wurde damit beträchtlicher wirtschaftlicher Schaden verursacht, ohne dass die epidemiologische Lage positiv beeinflusst worden wäre. Im stationären Bereich wurden sämtliche nicht dringlichen (elektiven) Eingriffe untersagt. Die gesamten Ertragsausfälle dürften in der Grössenordnung von ungefähr 200 Millionen Franken liegen.
Um möglichst rasch wieder zum Normalzustand zurückzukehren ist es wichtig, dass die Fallzahlen gesenkt werden können. Das bedingt einerseits, dass durch breites Testen asymptomatische Positive erkannt werden und dass andererseits mittels Impfung möglichst rasch ein grösstmöglicher Teil der Bevölkerung immunisiert wird.

Die SVP fordert:

  1. Bei einer allfälligen weiteren Welle bzw. einer künftigen Pandemie dürfen die ambulanten Gesundheitseinrichtungen nicht mehr geschlossen werden. Der Umgang mit elektiven Eingriffen ist den Kantonen zu überlassen, die ihrerseits die Koordination möglichst den Spitälern überlassen sollen. Auch die Schliessung aller Sport-Institutionen darf sich nicht wiederholen.
  2. Der Kanton Zürich stellt sicher, dass die medizinische Versorgung im Krisenfall jederzeit sichergestellt werden kann, dies beinhaltet insbesondere auch Intensivpflegestationen (IPS) mit dem dazugehörigen Personal.
  3. Die Gesundheitsinstitutionen müssen künftig genügend Schutzmaterial an Lager haben. Der Kanton soll den Betrieben ermöglichen, die Mitarbeitenden wiederholt zu testen.
    Die Eigenverantwortung für die eigene Gesundheit ist den Schweizerinnen und Schweizern zurückzugeben. Auch wenn sich eine Impfung als wirksamstes Instrument gegen diese Pandemie erweist, dürfen keine Benachteiligungen für Nicht-Geimpfte entstehen.

Dieses Positionspapier wurde an der Delegiertenversammlung der SVP des Kantons Zürich vom 5. Mai 2021 diskutiert und verabschiedet. Es dient als Richtschnur für die politische Arbeit der kommenden Monate.

Parolen der SVP des Kantons Zürich:

Auskunft:
Benjamin Fischer, Kantonalparteipräsident, 079 394 13 37

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